Arbeit und Krank - Wie viele Stunden bekomme ich bezahlt?
Hallo! Ich arbeite aktuell Teilzeit auf 20h/Woche in einem Supermarkt. Um auf diese Stunden zu kommen arbeite ich abwechselnd 2 und 3 Mal in der Woche. Letzte Woche am Mittwoch war ich jedoch krank, normalerweise wäre ich an diesem Tag für 7,5h eingeplant gewesen. Ich war beim Arzt und habe meinem Chef eine Krankmeldung vorgelegt doch mir wurden in der App zur Stundenerfassung für diesen Tag nur 1:40 Stunden eingetragen. Ist das rechtens? Normalerweise müsste ich doch die Stunden bekommen, die ich an dem Tag gearbeitet hätte oder nicht?
Mir ist auch aufgefallen, dass als ich Urlaub hatte und noch als Minijobber beschäftigt war mit 10h/Woche, dass mir dort jeden Tag 1:40h eingetragen wurden für die Woche Urlaub und nicht an dem einen Tag die 10h. Kann es damit zusammen hängen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
3 Antworten
"Der Anspruch [Höhe der Entgeltfortzahlung] des Abrufarbeitnehmers berechnet sich gemäß § 12 Abs. 4 und 5 TzBfG anhand eines Referenzzeitraums: Dies ist die in den letzten 3 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit."
Für Urlaub gilt das gleiche. Die Höhe / Menge das Urlaubs richtet sich aber nach der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage und hat nichts mit den geleisteten Arbeitsstunden zutun.
Hier mal ein Praxisbeispiel:
"Man ermittelt zunächst die Stundenzahl im Dreimonatszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, zählt anschließend die Zahl der Abruftage und teilt dann die Stundenzahl durch die Zahl der Abruftage. Arbeitet der Abrufarbeitnehmer zum Beispiel durchschnittlich 21Stunden in der Woche und an drei Tagen verteilt auf sieben Wochentage, liegt der Tageswert bei siebenStunden je Abruftag; ist er eine Woche lang arbeitsunfähig, bekommt er drei mal sieben Stunden vergütet."
Normalerweise müsste ich doch die Stunden bekommen, die ich an dem Tag gearbeitet hätte oder nicht?
So sollte es sein.
Ich würde einen Piep darauf geben, was in irgendeiner "Äpp" (Ironie) steht und mit direkt an die Lohnbuchhaltung wenden.
Wenn du 10 Stunden die Woche arbeitest und an 6 Tagen einsetzbar bist, dann sind das 10 : 6 = 1,66 Stunden die man dir gutschreiben muß egal wieviele Tage du wirklich in der Woche arbeitest
Bei 20 Stunden sind das dann 3,33 Stunden pro Tag
Du schmeißt das Entgeltfortzahlungsgesetz aber recht einfach in die Ecke.
das wird so bei allen Tagen gerechnet, egal ob AU, Urlaub oder Feiertag hast , es wird immer die Stundenzahl durch die Tage an denen man einsetzbar ist geteilt, hat man es z.B. im Arbeitsvertrag stehen das man an 3 festen Tagen die Woche immer 7,5 Stunden arbeitet, dann werden diese Tag mit 7,5 Stunden gerechnet, aber die festen Arbeitstage hat fast Niemand im AV verankert.
Sie war für 7,5 Stunden eingeteilt und vermutlich auch 7,5 Stunden krank.