Arbeit und Krank - Wie viele Stunden bekomme ich bezahlt?

3 Antworten

"Der Anspruch [Höhe der Entgeltfortzahlung] des Abrufarbeitnehmers berechnet sich gemäß § 12 Abs. 4 und 5 TzBfG anhand eines Referenzzeitraums: Dies ist die in den letzten 3 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit."

Für Urlaub gilt das gleiche. Die Höhe / Menge das Urlaubs richtet sich aber nach der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage und hat nichts mit den geleisteten Arbeitsstunden zutun.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeit-auf-abruf-wie-und-wo-ist-das-geregelt_76_377994.html

Hier mal ein Praxisbeispiel:

"Man ermittelt zunächst die Stundenzahl im Dreimonatszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, zählt anschließend die Zahl der Abruftage und teilt dann die Stundenzahl durch die Zahl der Abruftage. Arbeitet der Abrufarbeitnehmer zum Beispiel durchschnittlich 21Stunden in der Woche und an drei Tagen verteilt auf sieben Wochentage, liegt der Tageswert bei siebenStunden je Abruftag; ist er eine Woche lang arbeitsunfähig, bekommt er drei mal sieben Stunden vergütet."

https://www.humanresourcesmanager.de/arbeitsrecht/arbeit-auf-abruf-wie-berechnet-sich-der-lohn-bei-krankheit/

Normalerweise müsste ich doch die Stunden bekommen, die ich an dem Tag gearbeitet hätte oder nicht?

So sollte es sein.

Ich würde einen Piep darauf geben, was in irgendeiner "Äpp" (Ironie) steht und mit direkt an die Lohnbuchhaltung wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn du 10 Stunden die Woche arbeitest und an 6 Tagen einsetzbar bist, dann sind das 10 : 6 = 1,66 Stunden die man dir gutschreiben muß egal wieviele Tage du wirklich in der Woche arbeitest

Bei 20 Stunden sind das dann 3,33 Stunden pro Tag


Maximilian112  17.09.2024, 14:32

Sie war für 7,5 Stunden eingeteilt und vermutlich auch 7,5 Stunden krank.

Schubert610  17.09.2024, 18:23
@Maximilian112

das wird so bei allen Tagen gerechnet, egal ob AU, Urlaub oder Feiertag hast , es wird immer die Stundenzahl durch die Tage an denen man einsetzbar ist geteilt, hat man es z.B. im Arbeitsvertrag stehen das man an 3 festen Tagen die Woche immer 7,5 Stunden arbeitet, dann werden diese Tag mit 7,5 Stunden gerechnet, aber die festen Arbeitstage hat fast Niemand im AV verankert.