Anzeige wegen Schwarzfahren?

3 Antworten

Ich habe doch die bus Strafe gezahlt

Beim erhöhten Beförderungsentgelt handelt es sich um eine Vertragsstrafe, nichts weiter. Es ist zwar normalerweise untypisch, dass ein Beförderungsunternehmen die Strafverfolgungsbehörden informiert, wenn diese beglichen wird, der Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen steht aber natürlich dennoch weiter im Raum.

Was soll ich tun ?

Was genau soll denn heißen, dass du „versehentlich“ schwarzgefahren bist? § 265a StGB erfordert den Vorsatz; wenn du bspw. einfach nur vergessen hast dir ein Ticket zu kaufen oder dir dein Fahrschein aus der Tasche gefallen ist, liegt keine Straftat vor. Im Zweifel wäre hier natürlich entscheidend, ob die StA (sowie ggf. das AG) dir glaubt.

Eine polizeiliche Vorladung ist für dich als Beschuldigten nicht bindend. Der erste Schritt wäre hier, wie eigentlich bei jeglichem Vorwurf, die Beantragung von Akteneinsicht, danach ggf. schriftliche Einlassung gegenüber der StA. Wenn du nicht vorsätzlich gehandelt hast und es schaffst, die StA hiervon zu überzeugen, hättest du entsprechend mit einer Einstellung zu rechnen.

Es handelt sich hier um keinen sonderlich schweren Vorwurf, vertreten kannst du dich selbst. Wenn du dir unsicher bist, wende dich aber bitte im Zweifel dennoch an einen Verteidiger. Solltest du niemanden kennen, der fähig und bereit ist, dich zu verteidigen, ist ein Fachanwalt für Strafrecht immer die geeignete Anlaufstelle.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Lesen was drin steht.

Und versehentlich geht nicht, entweder haben Busse Automaten oder Fahrer verkaufen Tickets. Wer beides nicht nutzt fährt absichtlich schwarz und dafür gibt es dann auch die Anzeige.

P.S.

Was hat damit

Ladendiebstahl, Beleidigung. Drogen, und Internet zu tun?

Dann hast du die Zahlungsfrist eben nicht eingehalten und die Post hat sich überschnitten. Eine Überweisung dauert grundsätzlich bis zu 3 Tage.


Bomberos911  22.09.2024, 15:00

Das sind zwei getrennte Dinge. Die 60 Euro sind die zivilrechtliche Seite.

Die Anzeige ist die strafrechtliche Seite.

Das eine hat mit dem anderen nicht direkt etwas zu tun.