Anzeige?

6 Antworten

Nein, muß man nicht, das ist ja seine eigene Entscheidung, ob er einen Anwalt konsultiert oder nicht. Außerdem geht es bei Strafrecht nicht Anzeigender gegen den Angezeigten, sondern der Staat gegen den Angezeigten/Beschuldigten. Also wenn, dann muß der Staat die Kosten für den Anwalt bezahlen, und nicht derjenige, der den Strafantrag gestellt, oder die Anzeige erstattet hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

Eine Anzeige zu erstatten ist kostenfrei, weil man damit die Arbeit der Ermittlungsbehörden unterstützt. Lässt man die Anzeige durch einen Anwalt erstellen, muss man die dafür anfallenden Anwaltskosten selber zahlen.

Für die Erstattung einer Anzeige genügt es, den Sachverhalt der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitzuteilen mit dem Ersuchen, das Verhalten der angezeigten Person oder den Vorgang in strafrechtlicher Hinsicht zu untersuchen.

Die Bezeichnung einer bestimmten Straftat (Betrug, Diebstahl etc) ist nicht erforderlich, da es Aufgabe der Ermittlungsbehörden ist, die strafrechtliche Relevanz eines angezeigten Vorganges zu beurteilen.

(Wenn man zum Arzt geht wegen bestimmter Schmerzen stellt ja auch der Doktor die Diagnose und nicht der Patient)

Nicht völlig unmöglich.

Eine Anzeige wird nicht "gemacht", sondern erstattet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Keine Verhandlung, keine Kosten. Und für den, der anzeigt, entstehen nie Kosten, es sei denn, er hätte wissentlich bei der Anzeige gelogen.

Nein, die darf der Angezeigte selbst bezahlen, denn er muss sich keinen Anwalt nehmen.