Anwältin einschalten?
Ich habe Streit mit meinem Vermieter.
wir sind im Juli umgezogen und werden voraussichtlich nicht unsere Kaution zurück bekommen.
Der Vermieter möchte die Kaution i. H. v. 2000€ behalten für angebliche Schäden, die ich verursacht haben soll. Die „Schäden“ sieht die neue Mieterin gar nicht und möchte sie auch nicht behoben haben.
Beispiel: ein oberflächlicher Kratzer im Boden. Nachdem ich den Kratzer mit Öl behandelt hatte, war er nicht mehr sichtbar und die Ü50 Vermieterin ist am Boden gekrochen und war frustriert nichts mehr zu finden (nur damit ihr wisst, wie die ticken). Vermieter will den kompletten Boden (auf meine Kosten) erneuern. Die Reparaturen werden so nie stattfinden, denn die neue Mieterin möchte das (Kinder-)Zimmer nicht räumen, solange sie dort wohnt, um den Kratzer beheben zu lassen, den sie nicht einmal sieht.
Trotzdem hab ich die fiktive Rechnung des hauseigenen Handwerkers bekommen und der Vermieter möchte fast die komplette Kaution behalten.
Wie kann ich jetzt vorgehen? Wie läuft es ab, mit Rechtsschutz meine Anwältin einzuschalten? Kommen mehr Kosten als die Selbstbeteiligung auf mich zu? Hab ich eine Chance? Ich hab zum Beispiel gelesen, dass bei fiktiven Rechnungen keine MwSt verlangt werden darf. Die ist aber aufgeführt.
Reden mit dem Vermieter ist zwecklos. Er will die Rechnung auf keinen Fall ändern lassen, weil „der Handwerker schon so viel zu tun hat“. Von den letzten 4 Mietern im gleichen Haus, die die letzten Jahre ausgezogen sind, hab ich ähnliche Geschichten gehört. Er scheint wohl immer pauschal etwa die Höhe der Kaution für angebliche Schäden einzubehalten.
Danke für eure Tipps!
3 Antworten
Zunächst übergibst du diesen Fall deiner Haftpflichtversicherung. Die wehren auch solche kriminellen Forderungen ab, wenn sie nicht zuftreffen. Mit der Expertise der Versichrung in der Hand forderst du deine Kaution beim Vermieter ein.
Will der Vermieter dann immer noch nicht die Kaution herausgeben, dann kannst du eine gerichtliche Mahnung an ihn senden, kommt da ein Widerspruch, wirst du klagen müssen mit oder ohne Anwalt.
Zwischendurch lässt du du dir den Nachweis geben, dass die Kaution auf einem Kautionskonto getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wurde.
Ja, du wirst einen Anwalt brauchen.
Allerdings ist der neue Mieter irrelevant.
An Mietobjekten gibt a) Schaeden fuer die man aufkommen muss, und b) Gebrauchsspuren, die mit der Mietzahlung abgegolten sind.
Schaeden werden i.d.R. im Uebergabeprotokoll festgehalten, welches dann von beiden Parteien unterschrieben wird. Hoffe, dass war bei euch nicht der Fall.
Das Verhalten deines Vermieters schreit nach Einschaltung des Mieterschutzes/eines Anwalts. Vergiss bei der Rueckforderung der Kaution bitte die Zinsen nicht.