Anwältin einschalten?

3 Antworten

Zunächst übergibst du diesen Fall deiner Haftpflichtversicherung. Die wehren auch solche kriminellen Forderungen ab, wenn sie nicht zuftreffen. Mit der Expertise der Versichrung in der Hand forderst du deine Kaution beim Vermieter ein.

Will der Vermieter dann immer noch nicht die Kaution herausgeben, dann kannst du eine gerichtliche Mahnung an ihn senden, kommt da ein Widerspruch, wirst du klagen müssen mit oder ohne Anwalt.

Zwischendurch lässt du du dir den Nachweis geben, dass die Kaution auf einem Kautionskonto getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wurde.

Ja, du wirst einen Anwalt brauchen.

Allerdings ist der neue Mieter irrelevant.

An Mietobjekten gibt a) Schaeden fuer die man aufkommen muss, und b) Gebrauchsspuren, die mit der Mietzahlung abgegolten sind.

Schaeden werden i.d.R. im Uebergabeprotokoll festgehalten, welches dann von beiden Parteien unterschrieben wird. Hoffe, dass war bei euch nicht der Fall.

Das Verhalten deines Vermieters schreit nach Einschaltung des Mieterschutzes/eines Anwalts. Vergiss bei der Rueckforderung der Kaution bitte die Zinsen nicht.