Anspruch auf Weihnachtsgeld beim Inhaberwechsel in der Apotheke?

3 Antworten

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Der neue Inhaber hatte mit mir ein Gespräch und er hat mir erzählt, dass ich dieses Jahr kein Anspruch auf Weihnachtsgeld habe, da er die Apotheke neu übernommen hat und ich erst nächstes Jahr anspruch auf das Weihnachtsgeld habe.

Nicht verarschen lassen!!!!!!! In Apotheken wird das gerne versucht, insobesondere das es wirtschaftlich nicht so gut läuft. In nächsten Jahr gibt es eine neue, tolle Story warum es nicht gewährt wird und nach dem dritten Mal nicht zahlen wird die negative Betriebliche Übung daraus gemacht, die mittlerweile gerichtlich Inkassiert wurde.

Rechtlich gilt folgendes:

  1. Es ist der Tarifvertrag vereinbart.
  2. Der Tarifvertrag besagt, dass es bezahlt werden muss und zwar spätestens November.
  3. Es handelt sich bei dem 13. Monatsgehalt hier um einen Entlohnungsbestandteil und nicht um eine Gratifikation; insofern ist diese immer zu gewahren und es besteht keinerlei Möglichkeit zur Disposition.
  4. Als Rechtsnachfolger ist der neue AG zuständig. Wie es intern verrechnet wird, ist Sache des Übernahmevertrages nicht des AN. Es entsteht auch keine neue Probezeit oder Betriebszugehörigkeit.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Generell gilt: Bis heute gibt es keine gesetzliche Regelung zu einem Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt. „Zuwendungen“ oder auch „Sonderzahlungen“ heißen sie offiziell, die Leistungen des Arbeitgebers wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und anderes. https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/++co++0110db94-98e1-11ee-ab6d-29f85ac7d06c

GS2000  23.09.2024, 08:41
Es handelt sich bei dem 13. Monatsgehalt hier um einen Entlohnungsbestandteil und nicht um eine Gratifikation; insofern ist diese immer zu gewahren.