Anspruch auf Weihnachtsgeld beim Inhaberwechsel in der Apotheke?
Guten Tag,
ich hoffe hier kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir weiterhelfen.
Ich bin Pharmazeutisch-technische-Assistentin (PTA) in Schleswig-Holstein in einer Apotheke.
Ich arbeite bereits seit einem Jahr in einer Apotheke und nun wird diese Apotheke dem Nachfolger überreicht.
Ich arbeite nach Tarifvertrag der Adexa.
Der neue Inhaber hatte mit mir ein Gespräch und er hat mir erzählt, dass ich dieses Jahr kein Anspruch auf Weihnachtsgeld habe, da er die Apotheke neu übernommen hat und ich erst nächstes Jahr anspruch auf das Weihnachtsgeld habe.
Ich arbeite bereits seit einem Jahr in dieser Apotheke und letztes Jahr habe ich vom vorherigen Inhaber mein Weihnachtsgeld bekommen. Nun möchte ich gerne wissen, ob hier jemand aus der Apotheke ist, der sich damit auskennt. Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld im Jahr 2024 und wenn ja, ist der vorherige oder jetzige Inhaber dafür zuständig?
3 Antworten
Der neue Inhaber hatte mit mir ein Gespräch und er hat mir erzählt, dass ich dieses Jahr kein Anspruch auf Weihnachtsgeld habe, da er die Apotheke neu übernommen hat und ich erst nächstes Jahr anspruch auf das Weihnachtsgeld habe.
Nicht verarschen lassen!!!!!!! In Apotheken wird das gerne versucht, insobesondere das es wirtschaftlich nicht so gut läuft. In nächsten Jahr gibt es eine neue, tolle Story warum es nicht gewährt wird und nach dem dritten Mal nicht zahlen wird die negative Betriebliche Übung daraus gemacht, die mittlerweile gerichtlich Inkassiert wurde.
Rechtlich gilt folgendes:
- Es ist der Tarifvertrag vereinbart.
- Der Tarifvertrag besagt, dass es bezahlt werden muss und zwar spätestens November.
- Es handelt sich bei dem 13. Monatsgehalt hier um einen Entlohnungsbestandteil und nicht um eine Gratifikation; insofern ist diese immer zu gewahren und es besteht keinerlei Möglichkeit zur Disposition.
- Als Rechtsnachfolger ist der neue AG zuständig. Wie es intern verrechnet wird, ist Sache des Übernahmevertrages nicht des AN. Es entsteht auch keine neue Probezeit oder Betriebszugehörigkeit.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Generell gilt: Bis heute gibt es keine gesetzliche Regelung zu einem Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt. „Zuwendungen“ oder auch „Sonderzahlungen“ heißen sie offiziell, die Leistungen des Arbeitgebers wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und anderes. https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/++co++0110db94-98e1-11ee-ab6d-29f85ac7d06c
Es handelt sich bei dem 13. Monatsgehalt hier um einen Entlohnungsbestandteil und nicht um eine Gratifikation; insofern ist diese immer zu gewahren.
Es gibt meiner Kenntnis nach keinen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld.
https://www.personio.de/hr-lexikon/weihnachtsgeld-bei-kuendigung/