Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Hallo darf mir mein Arbeitgeber unbezahlten Urlaub verweigern ich habe mein ganzen Urlaub verplant auch durch die betriebsruhe ich würde gerne 1-2 Wochen Urlaub nehmen aber unbezahlt habt ihr Erfahrungen damit?
8 Antworten
Ja, klar darf er das, denn jeder hat einen Urlaubsanspruch, und er rechnet mit der Arbeitskraft, die du ja bekanntlich per Vertrag zugesichert hast. Wenn du nun plötzlich ankommst und willst eine Zeit lang unbezahlt fehlen, dann fehlt deine Arbeitskraft im Betrieb, und das bedeutet schlimmstenfalls Produktionsausfall und einen finanziellen Schaden, zudem müsste er versuchen diese fehlende Arbeitskraft durch einen Ersatz zu mildern, diese jedoch ist vielleicht gar nicht qualifiziert genug, muss erst angelernt werden und das ebenfalls führt zu einem Schaden. Also: wird nix.
Ja darf er. Du hast einen Vertrag geschlossen im Dem du dich zu entsprechender Arbeit verpflichtet hast. Den hast du zu erfüllen.
P.s. er hat nicht deinen ganzen urlaub durch betriebsruhe von sich aus festgelegt oder? Das wäre idr unzulässig. Einen Teil kannst du auch frei verwenden?
Lt. BAG muss man als Arbeitnehmer mindestens 2/5 selbst planen können. Das dürfte bei dir also wohl ok sein
Dafür holst Du Dir ja dann während der Betriebsferien einen gelben Schein.
Man macht Verträge, damit sie eingehalten werden. Auch Arbeitsverträge. Der Arbeitgeber will sich darauf verlassen können, dass du pro Jahr soundsoviele Wochen als Arbeitskraft zur Verfügung stehst.
Abweichungen davon bedürfen des gegenseitigen Einverständnisses. Und nein, man hat keine Anspruch darauf, dass jemand etwas akzeptiert das vertraglich nicht vorgesehen ist.
Natürlich darf dein Chef unbezahlten Urlaub verweigern. Er plant mit deiner Arbeitskraft, daher müssen Urlaubsanträge eingereicht werden, damit das Personalwesen den Personaleinsatz planen kann. Dazu bedarf es auch eines gewissen Vorlaufs.
Klar darf er unbezahlten Urlaub verweigern.
Er dürfte dich ja auch andersrum nicht einfach ohne weiteres einen Monat zwingen, unbezahlt zu Hause zu bleiben.
Der Arbeitsvertrag ist von beiden Seiten einzuhalten.
Ja aber nur ca die Hälfte🥲