"Anonyme" Anzeige Wasserrechtsgesetz wegen Gartenhütte, was tun?

3 Antworten

Wenn du eine Rechtschutz hast und so kurzfristig einen Termin bekommst?

Mich macht ebenfalls die erwähnte Betonmauer entlang der Grundstücksgrenze stutzig - diese scheint hier der Stein des Anstoßes zu sein.

Du schreibst es war bereits jemand von der Gemeinde vor Ort - von der Organisationseinhait welche dir nun geschrieben hat?.

Es wird ja aktuell keine Bauanzeige/Baugenehmigung nach Par xyz der LBO verlangt. Es geht ausschließlich um Wasserrecht.

Nachdem ich das Gesetz gesucht habe - geht es hier um Österreich?


TheLostOne 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 17:52

Ja es handelt sich hier um Österreich, und ja ich denke auch das es hier um Wasserrecht geht. Die Betonmauer ist ein Türrahmen (tut nichts zur Sache ich weiß) und steht seit 10 Jahren dort. Ich vermute das die kürzlich erbaute Gartenhütte den Stein ins Rollen gebracht hat und die Anzeige von einem Nachbarn stammt dem jene nicht in den Kram passt.

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kabbes69  26.08.2024, 19:20
@TheLostOne

Kann auch durchaus sein - zumindest in Deutschland, dass dieeses Grundstück erst vor kurzem in einem Überschwemmungsgebiet erfasst wurden - dann haben die alten Gartenhäuser Bestandsschutz und alles neue muss sich an die neuen Auflagen halten.

Ich nehme an zu einem Gesetz von 1959 gibt es inzwischen jede Menge neuere Verwaltungsvorschriften.

Die Alternative wäre - den Absender anrufen und fragen, welche Voraussetzungen das Gartenhaus erfüllen muss, dass es nach Wasserrecht genehmigt werden kann oder ob du hier außer der gesetzlichen Grundlage noch Näheres nachlesen kannst.

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Steht doch alles klar da geschrieben:

Entweder Rückbau oder nachträglich die Genehmigung einholen.

So wie im Schreiben genannt, hast du wohl eine längere Betonmauer gebaut, welche nicht erlaubt ist.


TheLostOne 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 17:12

Die "Betonmauer" ist ein Türrahmen für eine Gartentür und existiert schon seit ca. 10 Jahren, aber macht natürlich auch keinen Unterschied. Danke für deine Antwort.

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Allerdings befinden sich viele solcher "Bauten" von Nachbarn im besagten Gebiet, im Dokument ist angegeben das man für solche eine Wasserrechtliche Bewilligung benötigt.

Um die geht es aber in dem Schreiben nicht, vielleicht haben die ja alle eine Bewilligung oder auch schon Schreiben im Briefkasten...

Was wichtig ist:

Entspricht die Gartenhütte den Standards der Gemeinde oder nicht?

Nur das muss interessieren.

Die Strafe oder Kostennote für die Wiederherstellung bekommen ja auch nicht die Nachbarn sondern der Empfänger des Schreibens...


TheLostOne 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 17:11

Danke für deine Antwort. Ein Mitarbeiter der Gemeinde war dort und hat die Hütte "besichtigt", darauf folgte keine Reaktion bis nun dieses Schreiben eingelangt ist. Die Verantwortung das umzusetzen trägt der Grundstücksbesitzer, in seinem Interesse frage ich hier nach. Lg.

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Leestiger  26.08.2024, 17:16
@TheLostOne

Dann ist es so wie geschrieben - es betrifft ihn, anscheinend nicht bewilligter "Schwarzbau".

Formloser Antrag mit Skizze was gemacht wurde mit der Bitte das nachträglich zu bewilligen und wenn abgelehnt, dann eben schnell Rückbau!

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123Juulia123  26.08.2024, 17:06

Ich habe das Problem eher in der Betonmauer entlang der Grundstücksgrenze gelesen

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Leestiger  26.08.2024, 17:09
@123Juulia123

Ja, das meinte ich auch - Bewilligung beantragen und bekommen oder entfernen.

Und nicht "aber Andere haben doch auch, andere springen von der Brücke, ich will das auch", ect ..

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