Angezeigt - aber kein Brief?

2 Antworten

Polizei war bei mir zuhause und hat es gesagt

Was wurde dir denn konkret erzählt? Wurde eine Gefährderansprache durchgeführt oder hat man dir tatsächlich explizit mitgeteilt, dass Strafanzeige gegen dich erstattet wurde?

Aber bis heute habe ich kein Brief bekommen mit Vorladung

Dir ist spätestens vor Abschluss der Ermittlungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern das Verfahren nicht zur Einstellung führt (§ 163a I StPO). Wenn du über eine etwaige Einstellung informiert werden willst, kannst du um entsprechenden Bescheid bitten (§ 170 II 2 Hs. 2 StPO).

Wie lange habe ich Zeit um mich zu melden um eine Aussage zu machen?

Eine Einlassung bei der Polizei ist grundsätzlich immer möglich – aber so gut wie nie ratsam. Als Beschuldigter sollte man sich zu der Sache allenfalls schriftlich gegenüber der StA einlassen und auch dies möglichst erst, nachdem man Akteneinsicht hatte und sich mit einem Verteidiger besprochen hat.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Inkognito-Nutzer   19.09.2024, 15:58

Die Polizei kam zu mir nachhause und sagte ich wurde angezeigt wegen ... Dann haben sie mich belehrt das ich aussage verweigern kann und ich sagte ich möchte eine Aussage machen, aber erst, wenn ich mit einem Anwalt geredet habe. Dann habe ich unterschrieben das ich belehrt wurde und weg waren sie. Ich habe übrigens noch eine Visitenkarte bekommen mit einer Email wo ich die Bilder von meinen Verletzungen hinschicken kann. Habe ich aber bis heute nicht gemacht, da ich dachte, es kommt ein Brief und außerdem wollte ich es als Bild ausdrucken und wenn ich aussage mache mitnehmen

Wo kann ich denn erfragen ob das Verfahren eingestellt wurde? Bei der Email auch? Ich möchte es wissen, da ich nicht verpassen möchte Aussage zu machen da ich unschuldig bin. Denn dann kann ich mir dir Anwaltskosten sparen, kann ich mir jetzt schon nicht leisten. Oder kann das nur der Anwalt erfragen? Oder wie erfahre ich wann die Ermittlungen abgeschlossen werden und ich eine Stellungnahme geben darf?

ruhrgur  19.09.2024, 16:08
@Inkognito-Beitragsersteller
ich sagte ich möchte eine Aussage machen

Wie ich bereits gesagt habe, das ist nicht ratsam.

Ich habe übrigens noch eine Visitenkarte bekommen

Und da hat man dir kein Aktenzeichen draufgeschrieben?

Wo kann ich denn erfragen ob das Verfahren eingestellt wurde?

Du kannst darum bitten, im Falle einer Einstellung benachrichtigt zu werden, auch wenn du bisher nicht als Beschuldigter vernommen wurdest. Dies musst du gegenüber der Staatsanwaltschaft tun. Gehen tut dies theoretisch per E-Mail, aus Gründen der Nachweisbarkeit ist aber stets zur Verwendung von EGVP oder Post (Einwurf-Einschreiben) zu raten. Ausreichend wäre bspw.:

Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.2024 klingelte Herr PM Mustermann an meiner Wohnung und teilte mir mit, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren laufen würde. Bis heute habe ich allerdings weder von der Polizei Fragantenstadt noch von Ihnen irgendwelche Informationen zu dieser Sache, geschweige denn eine Vorladung als Beschuldigter, erhalten.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft und unter welchem Aktenzeichen dieses geführt wird. Außerdem bitte ich gem. § 170 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 der Strafprozessordnung darum, im Falle einer Einstellung des Verfahrens über diese informiert zu werden, auch wenn ich bisher nicht als Beschuldigter vernommen worden bin.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Fragensteller
Inkognito-Nutzer   19.09.2024, 16:22
@ruhrgur

Ist es denn nie ratsam, eine Aussage zu machen bzw eine Vorladung nachzukommen? Ich habe noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt und bin erste mal angezeigt und unschuldig, habe angst das etwas auf mich zukommt

Nein, auf der Visitenkarte steht kein aktenzeichen

Danke für das Muster. Das ist sehr hilfreich für mich. Wie meldet man sich bei dem EGVP an? Und woher weiß ich, welche Staatsanwaltschaft? In meiner Stadt gibt es keine, nur das Amtsgericht. Auf der Webseite steht nichts

Und weißt du, wie lange es für so eine Antwort im Schnitt braucht? Ich habe mal gelesen man hat 2 Wochen Zeit für eine Aussage nachdem man angezeigt worden ist (?) und diese endet am Dienstag

ruhrgur  19.09.2024, 16:31
@Inkognito-Beitragsersteller
Ist es denn nie ratsam, eine Aussage zu machen bzw eine Vorladung nachzukommen?

Wenn alles gegen einen steht und man sowieso bereits mit einer harten Strafe zu rechnen hat, kann eine mündliche Aussage hilfreich sein, um wenigstens dies noch strafmildernd berücksichtigen zu können. Insbesondere wenn man unschuldig ist, ist eine Aussage i. d. R. nie sinnvoll. Die Polizei ist nicht dein Freund und alles was du aussagst, kann theoretisch später auf dich zurückfallen.

Wie meldet man sich bei dem EGVP an?

Dafür benötigst du einen Ausweis mit Online-Funktion, ein NFC-Lesegerät, die Ausweisapp und ein BundID-Konto. Danach kannst du über ebo.bund.de EGVP-Nachrichten an Behörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater verschicken.

Und woher weiß ich, welche Staatsanwaltschaft?

Für dich ist ein LG zuständig, bei diesem ist i. d. R. auch die StA zu finden. Ansonsten einfach unter „Angelegenheiten der Staatsanwaltschaften“ im Justizverzeichnis suchen:

https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

Und weißt du, wie lange es für so eine Antwort im Schnitt braucht?

Das kommt darauf an, wer die Ermittlungen führt und wie es um die Arbeitsbelastung steht. Da es hier keine feste Frist gibt, ist theoretisch alles von einigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten möglich; i. d. R. ist mit rund 14 Tagen zu rechnen.

Ich habe mal gelesen man hat 2 Wochen Zeit für eine Aussage nachdem man angezeigt worden ist

Das ist falsch. Einlassen kann man sich zu einer Sache immer, theoretisch sogar, wenn dich niemand angezeigt hast.

Inkognito-Nutzer   19.09.2024, 16:37
@ruhrgur

Okay, vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen

Inkognito-Nutzer   19.09.2024, 16:41
@ruhrgur

Sorry, aber doch noch eine Frage

Ich habe nun die passende Stelle gefunden und auf deren Seite steht "Sofern verfahrensbeteiligte Privatpersonen Auskünfte begehren, sind diese – im Regelfall über eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt – schriftlich einzuholen."

Heißt das ich kann nicht selbst fragen sondern nur der Anwalt?

ruhrgur  19.09.2024, 16:42
@Inkognito-Beitragsersteller

Nein, das heißt es nicht. Damit will man nur zum Ausdruck bringen, dass Anfragen, bspw. per Telefon oder E-Mail, nicht beantwortet werden. Solange du EGVP oder die Post nutzt, ist alles in Ordnung. Einen Verteidiger, geschweige denn einen Rechtsanwalt, brauchst du hierfür nicht.

Inkognito-Nutzer   19.09.2024, 16:44
@ruhrgur

Okay, vielen Dank

Inkognito-Nutzer   19.09.2024, 17:09
@ruhrgur

Frage aus Interesse. Warum eigentlich die Staatsanwaltschaft? Ist es nicht die Polizei die ermittelt? Ich dachte die Staatsanwaltschaft erfährt erst dann wenn die Ermittlungen von der Polizei abgeschlossen sind und sie die Akten bekommen davon

ruhrgur  19.09.2024, 17:14
@Inkognito-Beitragsersteller

Weil § 170 StPO dir ein Recht auf Information durch die StA gibt, nicht durch die Polizei. Ermitteln tut im Übrigen immer die StA, die Polizei ist nur ausführende Gewalt.

So lange du keine Post erhältst kann es auch sein dass die Anzeige z.B. wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt wurde. Dann erhältst du eventuell nie Post.


Inkognito-Nutzer   19.09.2024, 15:33

Kann ich die Polizei anrufen und fragen? Aber wie ohne aktenzeichen?

Weil wenn ich jetzt nichts tu und dann später ist es zu spät für aussage ?

JayCeD  19.09.2024, 15:36
@Inkognito-Beitragsersteller

So lange du keine Post erhältst brauchst du dir keine Sorgen machen.

Da anrufen würde ich keinesfalls. Wenn eh schon ein Anwalt involviert ist, ist es eh an dem bei der Polizei das Mandat zu melden und in dem Zusammenhang ggf. auch das Aktenzeichen anzufordern.

Danach sollte der Schriftverkehr sowieso über den Anwalt laufen.

Inkognito-Nutzer   19.09.2024, 15:40
@JayCeD

Als sie bei mir waren wurde ich belehrt das ich eine Aussage verweigern kann usw und das habe ich unterschrieben und gesagt, ich möchte eine Aussage später machen, nachdem ich mit einem Anwalt gesprochen habe.

Vielleicht kriegt man da kein brief kann das sein?

Inkognito-Nutzer   19.09.2024, 15:44
@JayCeD

Sie wollen ja nix. Eine Aussage als beschuldigter ist freiwillig wenn ich es richtig verstanden habe das haben sie mir gesagt. Vielleicht warten die nur und wenn ich mich bezüglich Aussage nicht melde beenden sie das Ermittlungsverfahren