Als Zeuge vor gericht?

3 Antworten

Natürlich ist der Täter bei der Verhandlung anwesend.

Da du gar nicht weißt, was du vor Gericht gefragt wirst, weiß du auch nicht , ob du dich daran jeweils erinnerst. Du wirst dort schon auflaufen müssen. Und wenn du dich dann nicht erinnerst, dann sagst du es als Antwort auf die jeweilige Frage.

Fast immer ist der Täter anwesend.

Der Richter belehrt sich vor deiner Aussage, aber allgemein gilt, dass du aussagen musst. Wobei auch die Angabe, dass du dich nicht mehr erinnerst, eine Aussage ist. Dann werden wahrscheinlich noch ein paar Nachfragen gestellt und wenn du nichts weiter aussagen kannst, wirst du entlassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

Der Täter wird vermutlich anwesen sein, und Du mußt die Wahrheit sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.