Als Fußgänger in Spielstraße geblitzt?

6 Antworten

Hi nein, der darf so schnell laufen, wie ihn seine Füße tragen.

Fußgänger gehen. Sie sprinten nicht.

Meinem Verständnis nach gilt eine Geschwindigkeitbegrenzung nur für Fahrzeuge.

Glaub nicht. Sonst könnten ja auch laufende Kinder geblitzt werden und die Erziehungsberechtigten zur Kasse gebeten werden..


Jesko224 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 16:56

Ja, soetwas könnte man Deutschland in Zukunft sogar zu trauen. Um Geld für die Politiker Bezahlung reinzubringen z.B.

MainSenfdazu  22.09.2024, 16:58
@Jesko224

Ja.. wenn eine überradelte nichts kreuzende rote Ampel zu 2 (!) Punkten in Flensburg und 150€ Bußgeld führen kann (nicht meine Erfahrung aber Erzählung von Polizisten die das selbst gaga finden), während Radler konsequenzlos von Autos mit 2cm Abstand überholt werden können, dann ist das Deutschland leider zuzutrauen.

Um Politikergehälter gehts da nicht, die kriegt man auch anders her. Aber irgendwas läuft halt falsch in der Prioritätensetzung im Straßenverkehrsrecht =/

Lies noch mal genau in der StVO nach! Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuge.

Vgl. § 3 StVO

Nein, denn ein Fussgänger ist kein Fahrzeug.