Als Fahrgast im ÖPNV von einem Autounfall im Bus sich verletzt, in Hamburg, hat man als Fahrgast recht auf entschädigung?

1 Antwort

Du Lässt den VB deine Daten da. Dann

 Voraussetzung ist jedoch, dass dem Schädiger, also demjenigen, der die Schmerzen verursacht hat, Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Erst dann greift nämlich die Verschuldenshaftung, die es gestattet, Geld für die körperlichen Leiden zu beantragen.

Aus https://www.bussgeldkatalog.org/anspruch-auf-schmerzensgeld/