Als deutsche Japanischen namen auf dokumenten mit Kanjis schreiben, ist das erlaubt?

3 Antworten

Das wichtigste Ausweisdokument für Ausländer in Japan ist (noch) die Residence Card und die wird mit den Informationen des Reisepasses erstellt, dessen Daten man auch beim Visumsantrag angeben muss. Und da steht als Europäer der Name nur in lateinischer Schrift. (Romaji ist kein Fachbegriff. Das muss man in einem deutschsprachigen Forum nicht benutzen, da es dafür eine eindeutige deutsche Bezeichnung gibt.)

Alle anderen irgendwie offiziellen Dokumente (MyNumber-Card, Krankenversicherung, Bankkonto, usw.) erstellt man mit der Residence Card als Ausweisdokument und die Daten müssen entsprechend übereinstimmen. Gegebenenfalls stehen dort auch Furigana (z.B. bei den alten Krankenversicherungskarten oder dem Bankkonto).

Die einzige offizielle Schreibung, die man in Japan als Ausländer hat, ist die, die im Reisepass steht. Eine Katakanaschreibung ist ein Service den Japanern gegenüber (und muss unter Umständen mit angegeben werden) und eine Kanjischreibung ist Spielerei für nen kurzen Lacher und zum Eisbrechen, hat aber keine offizielle Bedeutung.

Du bist keine Japanerin, hast also auch keine offizielle Schreibung in Kanji, mit der du dich irgendwo ausweisen könntest. Das kann man gegebenenfalls beim Amazon-Konto so angeben, da sollte man allerdings prüfen, ob man da keine Fälschung begeht und illegale Dinge sind wohl das, was man in Japan am wenigsten begehen möchte. ; )

Eine offizielle Schreibung in Kanji kannst du bekommen, wenn du dich einbürgern lässt. Dann muss man eine offizielle Schreibung in japanischer Schrift für den eigenen oder einen neuen Namen auswählen.

Grundsätzlich können Namen auf der 在留カード beispielsweise auch auf Kanji geschrieben werden (wobei die alphabetische Schreibweise dann trotzdem da steht, selbst wenn man beispielsweise einen komplett japanischen Namen hat). Das ist für die Leute, die aus Ländern kommen, in denen es eh auch Kanji gibt, also China oder Südkorea. Um diese Kanji-Schreibweise zu beantragen, muss man sie aber nachweisen. Genauso wenig, wie man sich bei der alphabetischen Schreibweise einfach irgendwas ausdenken kann, was von dem abweicht, was im Pass oder in der Geburtsurkunde steht, weil es einem besser gefällt, genauso wenig kann man sich einfach irgendeine eine Kanji-Schreibweise ausdenken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebe und arbeite seit 2017 in Japan

ZweiTassenKaffe 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 17:19

Naja, ausgedacht ist diese Kanjischreibweise eigentlich nicht. Den Namen hab ich ja von der Freundin von meiner Mutter. Bzw meine Mutter hat mich wegen der freundin so genannt und die Hat mir damals auch gezeigt wie man den namen dann auf japanisch schreibt

warai87  03.09.2024, 00:30
@ZweiTassenKaffe

Die Freundin meiner Mutter hat mir mal gezeigt, wie man „Penélope Cruz“ schreibt, darf mit dieser Begründung diesen Namen auf meinem nächsten deutschen Pass oder meiner nächsten japanischen 在留カード angeben? Es müsste ein offizielles Dokument (wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder einen Pass) geben, in dem der Name in Kanji-Schreibweise festgelegt wurde.

Aber weißt du was, probiere es doch einfach aus. Beantrage die Kanji-Schreibweise einfach, mehr als Nein sagen können sie nicht.

Ohne japanischen Pass musst du in Katakana schreiben.


ZweiTassenKaffe 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 21:58

Wie fies twt, dabei ist der Name doch japanisch