Als 20 Jähriger mit zwei 15 jährigen Mädchen zu dritt etwas haben?
Ich bin 20 und wollte mit zwei 15 jährigen Mädchen bei mir Zuhause zu dritt was machen, also kuscheln zu dritt Natürlich aber da kann natürlich auch mehr werden ich mein welcher 20 jährige Mann könnte da Widerstehen. Ich weiß dass es ab 14 in Deutschland legal ist, ist es aber auch Legal wenn es zwei sind? Und man zu dritt was hat?
Lg
16 Antworten
Die einschlägige Rechtsvorschrift dürfte § 182 StGB sein.
Und siehe da, unter den von dir geschilderten Voraussetzungen ist es nicht strafbar.
Das ändert sich, sobald du 22 wirst. Dann könnte Absatz 3 zum Tragen kommen.
Wichtig ist: Nutze keine Zwangslage der Mädchen aus und nehme bzw. zahle auch kein Geld dafür.
Außerhalb der strafrechtlichen Aspekte würde ich aber gern noch dezent darauf hinweisen, dass es zu Problemen kommen kann, wenn du gegenüber den Mädchen nicht klar kommunizierst, dass es nur um das Sexuelle geht. Mädchen in dem Alter könnten schnell glauben, du hättest auch auf Gefühlsbasis Interesse. Breche keine jungen Herzen. Das ist zwar legal, aber nicht nett.
Ich weiß dass es ab 14 in Deutschland legal ist, ist es aber auch Legal wenn es zwei sind?
Selbstverständlich! Wie kann man nur darauf kommen, dass es nicht so wäre?
ist es aber auch Legal wenn es zwei sind? Und man zu dritt was hat?
Ja.
Als 20 Jähriger mit zwei 15 jährigen Mädchen zu dritt etwas haben?
Geh mal in dich, ob das wirklich ein kluge Entscheidung ist und du sie vor dir selbst verantworten kannst.
Ich kann da nicht drauf verzichten das ist ja schon traumhaft in mein Augen
Illegal ist es nicht…
allerdings wirkt es auf außenstehende so als würdest du keine in deinem Alter abbekommen.
Hallo bustotusto,
legal ab 14 ja wenn beide unter 18 sind.
Hier können dich die Eltern anzeigen, wegen sexuellem Missbrauch mit Minderjährigen und das sind die Beiden.
Das Alter 14 ist kein Freibrief, für alle Erwachsenen, mit Minderjährigen Sex zu haben.
LG
legal ab 14 ja wenn beide unter 18 sind.
Falsch. Ab 14 ist keine Grenze nach oben mehr.
Hier können dich die Eltern anzeigen, wegen sexuellem Missbrauch mit Minderjährigen
So eine Straftat gibt es gar nicht. Es gibt im deutschen Recht sexuellen Kindesmissbrauch, § 176 StGB, sowie sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB.
Nach § 182 StGB ist Sex nur in folgenden Fällen strafbar:
- Ausnutzen einer Zwangslage
- Gegen Entgelt
- Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung
In allen anderen Fällen ist Sex auch mit einer 14 jährigen erlaubt selbst wenn der Ältere 150 wäre.
Das bestätigt auch das OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2016, Az. 9 UF 132/15, bei dem entschieden wurde, dass eine 15 jährige eine Beziehung zu ihrem 47 Jahre alten Onkel haben darf gegen den Willen der Eltern.
Generell korrekt. Die Betonung liegt hier jedoch auf WENN die Eltern das tun. Ich kenne aus privaten Kreisen jemanden, der 41 ist und eine 15 Jährige Partnerin hat. Die Eltern wissen es und kennen den Mann seit vielen Jahren. Es ist eine normale Beziehung mit Familientreffen zu besonderen Anlässen etc pp.....er ist voll in die Familie integriert und wird akzeptiert.
Ich wollte hier nur betonen, dass es eben auch andere Fälle gibt und sexuelle bzw partnerschaftliche Handlungen durchaus möglich und nicht direkt strafbar sind.
Du bist falsch informiert. Die Gesetzeslage ist diesbezüglich eindeutig.
Ja, und die setzt eben eine Grenze bei 21, ab der sich jemand unter besonderen Umständen beim GV mit 15jährigen strafbar machen könnte. So alt ist der FS aber nicht.
Dennoch über 18.....und da gibt es eben auch schon diese gewissen, besonderen Umstände zur Strafbarkeit.....
Auch, wenn er 22 ist, ist wohl auszuschließen, dass er ihre Unerfahrenheit ausnutzt. Die besteht ja offenbar nicht, wenn sie schon vorher mit ihm verkehrt haben