Absichtliche Falschaussage eines Zeugen vor eine Strafger.?
Hallo, es geht mir darum ob man einen Zeugen, wo man weiss das er eine Falschaussage tätigen wird zum Nachteil des Angeklagten einer Straftat in BW, Heilbronn, ob man den Zeugen vorher "entfernen" lassen kann von der Zeugenaussage vor Gericht, da er sehr oft lügt für den Vorteil einer gewissen Partei,
wird es bei Gericht von meiner Strafverteidigung beantragt? Werden Aussagen immer "vereidigt" vor einem Strafverhandlung und/oder Zivilverhandlung? DAher dem Zeugen ist es bewusst wenn er absichtlich lügt drohen ihm Strafen?
Meineid. (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
3 Antworten
Heyho,
Sollte ein Zeuge falsche Äußerungen treffen, dann ist das zunächst einmal unproblematisch: Die Beweislast liegt immernoch bei der Staatsanwaltschaft. Beim Meineid muss festgestellt werden, dass der Zeuge vorsätzlich gehandelt hat (zumal es auch mehrere Arten von Vorsätzen gibt). Wenn ein Zeuge also absichtlich lügt, dann wird das sehr wohl festgestellt werden.
Ein Zeuge kann, unter gewissen Umständen, nicht vorgeladen werden: Einen Antrag muss (im Zivilfall) der Kläger oder Beklagte oder (im Strafverfahren) die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung stellen. Das zuständige Gericht prüft den Antrag und wird diesbezüglich eine Entscheidung treffen.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
EIne nachgewiesene Falschaussage stellt eine Straftat dar und wird nach §153 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet.
Einen Zeugen kann man nicht "entfernen" - es wäre schlimm wenn so etwas gehen würde.
Wenn du die Falschaussage aber entsprechend nachweisen kannst, kennst du die Strafbarkeit ja selbst.