Absichtliche Falschaussage eines Zeugen vor eine Strafger.?

3 Antworten

Heyho,

Sollte ein Zeuge falsche Äußerungen treffen, dann ist das zunächst einmal unproblematisch: Die Beweislast liegt immernoch bei der Staatsanwaltschaft. Beim Meineid muss festgestellt werden, dass der Zeuge vorsätzlich gehandelt hat (zumal es auch mehrere Arten von Vorsätzen gibt). Wenn ein Zeuge also absichtlich lügt, dann wird das sehr wohl festgestellt werden.

Ein Zeuge kann, unter gewissen Umständen, nicht vorgeladen werden: Einen Antrag muss (im Zivilfall) der Kläger oder Beklagte oder (im Strafverfahren) die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung stellen. Das zuständige Gericht prüft den Antrag und wird diesbezüglich eine Entscheidung treffen.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

EIne nachgewiesene Falschaussage stellt eine Straftat dar und wird nach §153 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Einen Zeugen kann man nicht "entfernen" - es wäre schlimm wenn so etwas gehen würde.

Wenn du die Falschaussage aber entsprechend nachweisen kannst, kennst du die Strafbarkeit ja selbst.