Abschiebung Heirat?

4 Antworten

Sry aber was für heiraten unser Gesetzgeber ist so lächerlich das er sagt wenn derjenige der abgeschoben werden soll aufstand macht und sich zur wehr setzt ist die Abschiebung abzubrechen gab Fälle wo es gereicht hat das der Anwalt einen Brief verfasst hat mit den Worten mein Mandant gedenkt zu Randalieren das die Abschiebung nicht durchgeführt wurde

eine Abschiebung ist gleichbedeutend mit einer zeitlichen Einreisesperre. wenn die abgelaufen ist, mit Visum zur Familienzusammenführung - könnte es klappen

MI einem "Visum zur Eheschließung" ist das möglich. Man muss vorher natürlich eine Deutschprüfung ablegen


Locca1989 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 12:46

Und wenn er schon gut deutsch spricht

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LouPing  29.08.2024, 12:53
@Locca1989

Eines du bei dem Vorhaben bedenken - Tatbestand Scheinehe.

.. wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird und somit über den Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft getäuscht wird, kann eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen. Strafbar macht sich dabei auch der deutsche Ehegatte, der die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Ausländerbehörde bestätigt. Für die Strafbarkeit ist es ohne Belang, ob die Scheinehe gegen Bezahlung eingegangen und nach außen als gelebte Ehe dargestellt wurde oder die Handlungen aus anderen, nicht-monetären Motiven erfolgten. Weiterhin ist es für die Verwirklichung des Straftatbestandes unerheblich, ob tatsächlich auf Grund der unrichtigen Angaben ein Aufenthaltstitel erlangt wurde oder nicht.
(Wiki)
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hört sich ganz nach Scheinehe an

das solltest du unterlassen, das geht ganz schnell nach hinten los