Ab wann wird Trolling straf- & zivilrechtlich gefährlich?

5 Antworten

Du hast ihm einen Tipp gegeben. Ob er den befolgt oder nicht ist seine Sache. Wenns schief geht, kann er sich höchstens bei dir beschweren, dass der Tipp doof war. Aber mehr auch nicht. Anders sieht es aus, wenn er etwas bei DIR gekauft hätte, das nicht legal ist oder unsinnig. Das wäre vielleicht eine andere Sache. Generell ist Trollen eine miese Geschichte. Das merkt man leider erst, wenn man selber Opfer geworden ist. Mal davon abgesehen, dass es ziemlicher Kindergarten ist, die Anonymität des Netzes auszunutzen und Menschen, die Hilfe suchen, aufs Glatteis führt.

Ein Troll gibt zu ein Troll zu sein. Mal was ganz neues ;-)

Es kommt etwas auf die Umstände an. Zivilrechtlich wird da sicherlich nichts passieren. Dafür ist der Streitwert zu gering. Man müsste jetzt mal schauen, ob strafrechtlich hier was in Betracht käme. Das kommt darauf an, ob das Trolling offensichtlich ist bzw. ob ersichtlich wäre, dass Du mit dem falschen Rat beabsichtigst, jemanden zu Schaden.

Nein, wir leben hier nicht in den USA, wo man wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht klagen kann.Für den Streitwert würde das auch keiner machen, selbst wenn es möglich wäre.

Strafrechtlich relevant sind Beleidigungen und volksverhetzende Parolen, keine Ratschläge, die nicht stimmen.

Denk an chadensersatz und Anwaltskosten,. Ggfls Schmerzensgeld wegen psychischem Terror, infolge der unerlaubten Handlung gem. § 823 BGB Danach ist derjenige schadensersatzpflichtig, der vorsätzlich oder fahrlässig das(....) Eigentum (....) verletzt.

Das kann auch strafrechtliche Folgen haben.

Trolling ist keine Straftat. Im übrigen jemanden auf Schadensersatz zu verklagen, wäre nicht gleich einfach dasselbe zurückzuzahlen. Die Summe ist meinst höher.