Ab wann wird ein Arbeitsunfall gewertet?
Ich Arbeite seit dem 1 September bei H&M und muss immer sehr viel laufen und stehen was ich nicht gewohnt bin es mir aber nichz besonders zu schaffen gemacht hat es war anstrengend aber es war nicht so das ich danach am arsch es war wie ein ganz normaler Schultag
am Montag den 09.09 war ich von 10 bis 15uhr arbeiten und um 12uhr hat mein Knöchel am rechten fuß stark angefangen weh zu tuhen das ich nicht mehr richtig laufen konnt ich bin mit mein rechten fuß nur auf der fuß spitze gelaufen weil ich nicht aufrichtig stehen konnte
ich habe kein sport vorher gemacht und war auch nicht verletzt ich habe ganz normal gearbeitet wie immer
ich kann heute (Mittwoch 11.09) nicht zur Arbeit gehen weil ich nicht wie oben schon gesagt immernoch nicht richtig stehen kann und laufen
meine frage wäre ob das als Arbeitsunfall gewertet wird oder nicht ich habe es nicht drauf abgesehen bezahlt zu werden für den tag an dem ich nicht zur Arbeit gehe weil meine Arbeitgeberin gesagt hat das wir sowas im ersten Monat nicht bezahlen
2 Antworten
Ein Arbeitsunfall wird in Deutschland als ein Unfall definiert, der während einer versicherten Tätigkeit auftritt und zu einem Gesundheitsschaden führt. Wichtig ist, dass der Unfall plötzlich und von außen auf den Körper einwirkend ist.
In deinem Fall könnte es schwierig sein, dies als Arbeitsunfall zu werten, da der Schmerz im Knöchel ohne ein plötzliches Ereignis aufgetreten ist. Es könnte eher als eine Überlastung oder eine gesundheitliche Vorbelastung gewertet werden.
Falls du dennoch der Meinung bist, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, solltest du dies deinem Arbeitgeber und der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Sie werden den Fall prüfen und entscheiden.
Bleib stark und lass dich nicht unterkriegen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Ein Arbeitsunfall setzt ein Unfallereignis voraus. Das ist ein plötzlich von außen auftretendes Ereignis. Das ist hier nicht der Fall.
Wenn überhaupt wäre es als Berufskrankheit zu werten.