Ab wann muss der Arbeitgeber Mutterschaftsleistungen zahlen?
Wenn ich zum Beispiel erst 4 Monate bei meinem Arbeitgeber arbeite und dann das Kind bereits geboren wird, muss mir der Arbeitgeber dann die Differenz zwischen dem, was die gesetzliche Krankenversicherung zahlt und was mein Nettoverdienst ist, zahlen? Gibt es da irgendeine zeitliche Grenze, wo der Arbeitgeber diese Differenz nicht zahlen muss, beispielsweise wenn ich erst eine Woche, einen Monat, 2 Monate, 3 Monate usw dort angestellt bin?
In dem Fall von 4 Monaten müsste ich ja eigentlich den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate erhalten?
Vielen Dank für alle Antworten:)
1 Antwort
"In dem Fall von 4 Monaten müsste ich ja eigentlich den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate erhalten?"
Korrekt. Dauer der Anstellung spielt hier keine Rolle. 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach ist der Arbeitgeber dran, sofern der durchschnittliche Lohn höher als 390 € sind (also Differenz zur Kassenleistung)
Halte es aber eher doch für unwahrscheinlich, dass man ca. im 7. Monat + wirklich noch angestellt wird...