Ab wann ist es am meisten geignet den Madhab zu wählen?

2 Antworten

Alaikum salam,

die Frage wäre richtiger eher, ab wann man die Madhab ablegen kann.

Denn als Laie sollte man definitiv eine Rechtsschule folgen, da man selber gar nicht in der Lage ist, anhand Koran und Sunnah Urteile zu fällen. Somit braucht man eine vertrauenswürdige Referenz, nach der man sich richtet.

Und ab wann man diese ablegen kann? Wenn man soviel wissen wie diese Gelehrten angeeignet hat, also Mujtahid geworden ist. In der heutigen Zeit nahezu unmöglich.

Daher würde ich dir raten, dich grundsätzlich nach einer Rechtsschule zu richten!

Wonach du dich entscheidest? Einfach das nehmen, womit man bereits das meiste Wissen hat. Wenn du beispielsweise das Wudu und das Gebet erlernt hast, wird das sicherlich die Meinung entsprechend einer Rechtsschule sein. Diese kannst du dann einfach auch bei neuen Themen, die du lernst, als Referenz nehmen, du brauchst dich nicht umstellen, denn alle 4 Rechtsschulen sind korrekt.


NafriausNador  23.08.2024, 10:22

Wer befähigt ist, Rechtsurteile aus dem Quran und der Sunnah abzuleiten und dazu in der Lage ist, selbst wenn er die umfangreiche Rechtsliteratur der früheren islamischen Gelehrten als Hilfsmittel nutzt, dem steht dies zu. Er kann dies für sich selbst anwenden, damit Streitigkeiten schlichten und Rechtsgutachten (Fatwas) für jene erteilen, die ihn um Rat fragen. Wer jedoch nicht dazu befähigt ist, muss die vertrauenswürdigen und zuverlässigen Gelehrten fragen, um das Urteil aus ihren Schriften zu erlernen und es anzuwenden, ohne sich in seiner Befragung oder seinem Studium auf einen bestimmten Gelehrten der vier Rechtsschulen zu beschränken. Die Menschen haben sich den vier Schulen zugewandt, weil sie berühmt sind, ihre Bücher präzise verfasst wurden, sie weit verbreitet sind und leicht zugänglich.

Wer behauptet, dass das blinde Nachfolgen (Taqlid) für alle Lernenden verpflichtend sei, liegt falsch, ist starr und hat ein schlechtes Urteil über die Lernenden im Allgemeinen, da er die Angelegenheit zu sehr einschränkt.

Wer sagt, dass das Nachfolgen nur auf die vier berühmten Rechtsschulen beschränkt sei, liegt ebenfalls falsch, da er ohne Beweis etwas Eingeschränktes fordert. Für jemanden, der kein eigenes Rechtsverständnis hat, gibt es keinen Unterschied zwischen einem Gelehrten der vier Rechtsschulen und anderen wie al-Layth ibn Sa’d, al-Awza’i und ähnlichen Gelehrten

• [Fatāwā al-Lajnah 5/41]

Keiner der Imame hat zu seiner eigenen Rechtsschule aufgerufen oder fanatisch daran festgehalten. Sie haben niemanden dazu gezwungen, ihren Ansichten zu folgen oder einer bestimmten Rechtsschule zu folgen. Vielmehr riefen sie dazu auf, gemäß dem Quran und der Sunnah zu handeln. Sie erklärten die religiösen Texte, erläuterten die Grundsätze des Glaubens, entwickelten darauf aufbauend Detailregelungen und erteilten Rechtsgutachten zu den Fragen, die ihnen gestellt wurden, ohne jedoch ihre Schüler oder andere Menschen zu verpflichten, ihren Ansichten zu folgen. Sie kritisierten sogar diejenigen, die dies taten, und wiesen darauf hin, dass ihre Meinungen verworfen werden sollten, wenn sie einem authentischen Hadith widersprachen. Einer von ihnen sagte: „Wenn der Hadith authentisch ist, dann ist dies mein Rechtsurteil.“

Niemand ist verpflichtet, einer bestimmten Rechtsschule zu folgen. Vielmehr sollte man sich bemühen, die Wahrheit zu erkennen, wenn man dazu in der Lage ist, oder sich dabei auf Allah verlassen und die umfassende wissenschaftliche Tradition nutzen, die die früheren islamischen Gelehrten hinterlassen haben, um das Verständnis der religiösen Texte und ihre Anwendung zu erleichtern. Wer nicht in der Lage ist, Rechtsurteile direkt aus den Texten abzuleiten, sei es aus welchem Grund auch immer, sollte sich an vertrauenswürdige Gelehrte wenden, um die religiösen Urteile zu erhalten, die er benötigt. Allah sagt: ‘Fragt die Leute des Wissens, wenn ihr es nicht wisst.’ Dabei sollte er darauf achten, Gelehrte zu befragen, denen er vertraut und die für ihr Wissen, ihre Tugendhaftigkeit, ihre Frömmigkeit und ihre Rechtschaffenheit bekannt sind

• [Fatāwā al-Lajnah ad-Dā'imah 5/56]

Die vier Rechtschulen gehören Ahlu s-Sunnah wa l-Djama^ah an und sind weltweit akzeptiert und anerkannt.

Aber normalerweise wird man in die Rechtsschule "reingeboren", also man befolgt die, die auch die Eltern befolgen.

Aber man kann sie selbstverständlich ändern, dann muss eben vieles neu lernen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim