Ab wann ist der Vermieter verpflichtet die Heizungen anzuschalten?
Im Internet steht dass die Heizperiode von Oktober - April geht. Da bei uns in der Wohnung aber seit Tagen die Raumtemperatur (trotz geschlossenem Fenster) bei um die 17 Grad liegt, haben wir unseren Vermieter kontaktiert, aber diesbezüglich keine Antwort bekommen. Andere Anwohner haben das selbe Problem dass die Wohnung kühl ist. Bei bekannten sind die Heizungen bereits angeschaltet worden.
Ist der Vermieter wirklich erst ab Oktober verpflichtet, oder ab einer bestimmten Temperatur?
4 Antworten
Während der Heizperiode zwischen dem 01.10. und 30.04. müssen zwischen 06:00 und 23:00 Uhr in den Wohnräumen 20 °C und im Bad 21 °C erreichbar sein. In der Nacht sind es dann 18 °C. Im Mietvertrag sind unterschiedliche Regelungen möglich.
https://www.mietrecht.com/mietrecht-heizung/
Was steht denn dazu in deinem Mietvertrag?
Da steht ungefähr das selbe beschrieben. Wir sind am überlegen uns eine Elektroheizung anzuschaffen, da der Vermieter leider uneinsichtig ist und wir angeblich selber Schuld sind, da wir angeblich die Fenster (die größtenteils geschlossen sind, außer zum lüften) zu lange offen haben und die für die Kühle sorgen sollen.
Wenn in der Wohnung an 2 - 3 Tagen in Folge tagsüber nicht mindestens 20 - 21 Grad erreicht werden können. Auch außerhalb der Heizperiode.
Auch außerhalb der Heizperiode hat der Vermieter die Pflicht, die Heizanlage des Gebäudes in betriebsfähigem Zustand zu halten. Der Vermieter muss die Heizung einschalten, wenn die Außentemperaturen unter 16 Grad liegen bzw. länger als 2 Tage unter 18 Grad. Eine Verletzung dieser Pflicht über mehr als 30 Tage gilt als Gesundheitsgefährdung
So Google
Der Vermieter muss die Heizung einschalten, wenn die Außentemperaturen unter 16 Grad liegen bzw. länger als 2 Tage unter 18 Grad. Eine Verletzung dieser Pflicht über mehr als 30 Tage gilt als Gesundheitsgefährdung.