3,5ng thc im Straßenverkehr?

1 Antwort

Solange man unter 3,5ng ist sollte nichts passieren oder?

So ist es solange keine anderen Feststellungen getroffen werden. Es soll wie bei Alkohol gehandhabt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB