Guten Tag,
Eine Freundin möchte Anfang nächsten Jahres für einen Monat nach Deutschland kommen, sie kommt selbst aus Afrika und möchte ihr Studium in Deutschland fortsetzen, für den Besuch würde sie bei mir unterkommen.
Wir haben uns das alles angeschaut und ein Punkt wäre eine "Verpflichtungserklärung".
Zitat: "Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen. Diese Verpflichtung beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheits- oder im Pflegefall anfallen. Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Einreise des Ausländers."
Muss das wirklich sein, für einen einmonatigen Aufenthalt das Ganze für 5 Jahre zu verantworten?