2 Minijobs und 1 Vollzeitjob?
Hallo. Wie verhält sich das mit der Steuer bei 2 geringfügigen Beschäftigungen bei jeweils 390€ + 350€ und einem regulärem Vollzeitjob mit knapp 2750 Euro brutto?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Nebenjob, Minijob, Finanzamt
Beim Hauptjob ist leider nur ein Minijob erlaubt:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html
wie z.B.: Gesetzlich geregelt: Nur ein Minijob neben dem HauptjobNeben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist wegen Überschreitung der Verdienstgrenze kein Minijob mehr. Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.
Laut der minijob-zentrale.de gilt weiterhin folgendes:
wie z.B.: In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.
Woher ich das weiß:Recherche