wie kann das Betreuungsgericht beim Amtsgericht den Freund unter Druck setzen, daß er freiwillig das "Feld räumt"?

5 Antworten

Wenn ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll heißt das ja nicht, dass der gleich dort mit wohnt. Die haben meistens ein Büro, wo sie arbeiten. Also der Freund (wenn er dort wohnt) wird sicherlich da bleiben sofern es keine gesundheitlichen Bedenken deswegen für die alte Dame gibt. Was dann schlimmstenfalls passieren kann ist, dass die Dame ins Altenheim kommt, das glaube ich aber weniger wenn sich der Freund an der Pflege beteiligt, da das selbst mit ambulantem Pflegedienst wesentlich billiger kommt als ein vollstationäres Pflegeheim. Außerdem zählt auch die Meinung der Dame, sie wird ja deswegen nicht komplett entmündigt und ich gehe jetzt einfach auch mal davon aus, dass sie nicht ins Pflegeheim will.

Abgesehen davon gibt es fest definierte Aufgabenkreise für den Betreuer, auch "Betreuungsumfang" genannt. Es ist aus dem Beitrag ja auch unklar, welche Aufgabenkreise der neue Betreuer überhaupt übernehmen soll.

Wo ich mir jetzt aber schon denke ist, ob ein Pflegeheim in der Situation nicht generell sinnvoller wäre bei diesem Pflegegrad. Dann wäre sie versorgt und ihr Freund kann ja immer zu den Besuchszeiten kommen, falls er doch nicht mit in der jetzigen Bleibe wohnen sollte. Es wäre vielleicht insgesamt auch eine Entlastung für beide Seiten, wenn einfach die Pflege auf diesem Wege sichergestellt ist. Kann mir vorstellen, dass ihr Freund sicherlich auch sehr eingebunden ist und ansonsten wenig vom Leben hat, wenn nur er allein sich um sie kümmert.

Bezüglich der Bestellung des Betreuers spielt es eigentlich keine Rolle ob der Freund "mitmacht", sofern er selber keine Betreuung bei ihr inne hat. Da kommt dann ein Schreiben vom Gericht und dann ist das entschieden, egal was ihr Freund will oder nicht. Da steht das dann im Brief und das wars, sofern die Anhörungen etc. schon gelaufen sind. Rechtlich gesehen hat "nur" ein Freund überhaupt keine Relevanz.


bachforelle49 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 19:51

das Thema ist, daß der Freund die einsame etwas eigenwillige Dame, die sehr krank ist und nicht mehr aus ihrer Wohnung "kommt" - im wahrsten Sinne des Wortes - (5.Stock ohne Aufzug), diese alte Dame liebt, aber 1) eine eigene Wohnung hat - der Richter bezeichnet ihn als "Einzelgänger" - 2) natürlich als Partner ansonsten unentgeltlich stundenlang tätig ist und 3) sich ausbedungen hat, daß kein Dritter mehr mitmatscht usw .. auch ärztliche Begleitung trotz Pflegegrad IV st davon betroffen, aber eben auch das Konto der Dame und der Nachsendeantrag, a l l e s

Beispiel: wenn der Freund einen Liebesbrief an die Dame schreibt, geht der automatisch an diese "08/15" Lachnummer - warum der ganze Krampf in den letzten Lebensjahren und warum die Ablehnung des Freundes, da schweigt sich die psychiatrische "Brut" aus ..

Thomas Richter  22.09.2024, 19:58
@bachforelle49

Aber das muss ja nicht zwangsläufig heißen, dass er sie dann nicht mehr besuchen "darf". Wie kommst du da drauf, dass der neue Betreuer das automatisch verbieten will? Wer will das dann kontrollieren? Kann mir höchstens vorstellen, dass das pflegerische Netzwerk erstmal etwas aufgestockt wird, damit die Dame versorgt ist. Ich würde das als Betreuer auch nicht alles dem Freund aufbürden wollen. Sie hat Anspruch auf eine ausreichende und fachliche Pflege.

Außerdem wenn sie das will, dass ihr Freund sie weiterhin besuchen kommt, wird der Betreuer das nicht verbieten. Wie soll das begründet werden, es wäre eine Entscheidung gegen den Wunsch der älteren Dame, quasi ihr letzter sozialer Kontakt. Das wird kein Betreuer machen, ohne dass eine gravierende Gefährdung in irgendeiner Art vorliegt.

bachforelle49 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 20:20
@Thomas Richter

es geht vorrangig um essen und trinken, menschlichen Beistand, Hand halten und pflege .. das kann keine gesetzliche Betreuung ersetzen, die nur von Geld, Rente und Konto redet .. der Freund bedarf keiner Lebensweisheiten mehr ..

- diese "Spielchen", wer in diesem winzigen aber komplexen Kosmos der "Stärkere" ist, als Dritter eindringend in der Zweier Personen Beziehung, duldet er dann nicht mehr ..

die Frau hat nur den Freund - sie lehnt eine fremde - hier gesetzliche - Betreuung mit aller Konsequenz an .. der Freund und Lebenspartner auch - mit über 70 spricht man ja wohl nicht mehr von einem "Lebensabschnittsgefährten" .. - wie gesagt, dann lieber Tod, als eine "08/15 Lachnummer" ..

Thomas Richter  22.09.2024, 21:10
@bachforelle49

Ich verstehe das schon, aber von irgendwo muss ja die Anregung einer Betreuung auch her gekommen sein und es muss ja auch Gründe geben, warum sie letztlich eingerichtet wurde. Besonders, wenn die Dame eigentlich dagegen war.

Der Betreuer selber kann da recht wenig dafür, da er vom Gericht bestellt wird und einfach das als seinen Beruf gewählt hat. Wenn wer was dafür kann, dann derjenige, der das angeregt hat.

Normalerweise sind die Betreuer aber sehr umgänglich und entsprechen dem Patientenwunsch. Innerhalb seiner Aufgaben hat er schon auch seinen Spielraum, also man sollte mit den Leuten schon auch reden können...

Kommt darauf an.

Feld Räumt geht nur wenn es eine rechtliche Handhabe gibt.

Das Feld räumt!

Natürlich hat der Gesetzgeber das Sagen. Und wird sich auch durchsetzen.


bachforelle49 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 19:04

essen und trinken macht der Freund, das bedeutet Tod und Suizid, weil der Freund dann auch die Vollmacht für,s Konto seiner Partnerin verliert .. OK, notfalls erweiterter Suizid - das soll,s ja mitten in Deutschland auch geben

Maximilian112  22.09.2024, 19:08
@bachforelle49

Die Vollmacht für das Konto hat nix mit Essen u Trinken und Pflege zu tun.

Wenn ihr mit der gesetzlichen Betreuung nicht einverstanden seit weil sie ihre Aufgaben nicht erfüllt, dann müßt ihr euch wehren.

bachforelle49 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 19:11
@Maximilian112

und wie soll der Freund die Lebensmittel usw bezahlen, wenn das Konto gesperrt wird .. (?!) betrifft auch die eingehende private Post . Wohlgemerkt von der zu betreuenden ..

Maximilian112  22.09.2024, 19:15
@bachforelle49

Er wendet sich an den Betreuer und sagt er brauch Geld um für die Dame einzukaufen.

Was hat das mit einer Kontovollmacht zu tun?!?

bachforelle49 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 19:54
@Maximilian112

der Freund wird aber nicht anrufen .. warum soll er denn wegen jedem 20€ Schein anrufen .. (?!) das wird er ja nun nicht tun - dann wird eben die arme Frau dehydrieren, denn so war das seitens des Freundes nicht vorgesehen ..

diese Lachnummer wird natürlich als erstes an die Bank gehen und das Konto sperren - das nennt man Erpressung

 kann die unerwünschte gesetzliche Betreuung dann mit Polizeigewalt durchgesetzt werden,

Grundsätzlich nein, deswegen ist er ja als Betreuer bestellt.

Der Freund hätte sich ja als Betreuer zur Verfügung stellen können. Hat er es nicht getan, bleibt ja nur eine "beruflicher" Betreuer.

Möglicherweise kann man beim Betreuungsgericht einen anderen Betreuer einsetzen lassen.

Die Polizei ist da wenig hilfreich.

.

... der Freund ganz offensichtlich ebenfalls nicht.


bachforelle49 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 14:58

die Betreuung und Vollmacht ist ja längst eingereicht, aber aus unbekanntem Grund - es wird gesagt und geschrieben: "er ist unfähig" - werden niedrigste Beweggründe strapaziert -

nochmal: der Freund und Partner ist der Freund der Dame, und die gesetzliche Betreuung in einem anderen Ort ist nichts weiter als eine "08/15 Lachnummer" , weil sie außer Konto und Posterpressung nichts weiter drauf hat .. :-(

GutenTag2003  23.09.2024, 15:02
@bachforelle49
 weil sie außer Konto und Posterpressung nichts weiter drauf hat .. :-(

Das kann hier nicht beurteilt werden.

was ist, wenn trotz Antrag auf eigene gesetzliche Betreuung und Vollmachten selbige abgelehnt werden, weil der Freund "weg soll,", weil die Psychiater und Rechtsanwälte alle Angst haben, mit dem Freund zu reden und sich dann immer Zeitpunkte aussuchen, wenn der Freund nicht im Haushalt anwesend ist - ist der Freund dann ein "Monster"?