Wie erklärt sich der Drang der Regierung die Geschlechterwahl gesetzlich zu regeln, nicht aber die Betriebsratswahl.

2 Antworten

Ich kenne Betriebe mit und ohne Betriebsrat. Im Betrieb ohne Betriebsrat fühle ich mich besser vertreten (durch mich selbst nämlich!) als in einem mit BR, der das Sprachrohr des Managements ist.


Biene192211 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 18:21

Dann verstehst du nicht das er für dich da ist.

LisaAusPisa  29.07.2024, 18:22
@Biene192211

Meine Ansprechpartner sind meine direkte Vorgesetzte, die gleichzeitig auf das Personal leitet, sowie die Geschäftsführung. Ich kann meine Interessen selbst vertreten.

Und das sage ich als Tochter eines Betriebsrats, der den Job über 20 Jahre gemacht hat.

Arbeitnehmer können immer einen Betriebsrat gründen. Die gesetzliche Grundlage findest du in §§7 bis 20 BetrVG und 1. WO.

Warum die Gründung eines Betriebsrats keine Pflicht ist? Weil die Arbeitnehmer mit der Gründung eines BR ihre Rechte teilweise an den BR abgeben und das immer nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann.

Was das SBGG damit zu tun hat, erschließt sich mir aber nicht...