"Verminderte Intelligenz" = verminderte Schuld-Fähigkeit. Logische Schlussfolgerung: Prof. Dr. Dr. Dr. = höheres Strafmaß?

3 Antworten

Die Frage ist gut.

Ich fürchte aber, dass ein Urteil immer subjektiv sein wird. Das Gesetz gibt einen Rahmen vor, in dem der Richter sich bewegen kann.

Anwälte auf beiden Seiten versuchen entsprechend ihn und seine Sicht in ihrem Sinne zu ändern oder zu bestätigen.

Gesetzlich wird da aus meiner Sicht kein Unterschied getroffen. Da sind wir wohl alle gleich.


0815special 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 13:37
Die Frage ist gut.

Danke. Finde ich auch. :-)

Gesetzlich wird da aus meiner Sicht kein Unterschied getroffen.

Meine Frage ist ja auch, ob es aus - ich nenne es mal philosophisch-juristisch-logischer - Sicht eine Unterscheidung geben müsste?

Leute mit hohem IQ Begehen weniger Straftaten und leisten sich besser Anwälte.

übrigens gibt es hier keine Korrelation, sondern nur eine untere Schwelle. Das ist etwas ganz anderes. Die greift nur dann, wenn eine Person schlicht nicht im Stande ist die Konsequenz des eigenen Handelns zu erfassen bzw. Gut von schlecht nicht unterscheiden kann.


0815special 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 13:33
übrigens gibt es hier keine Korrelation, sondern nur eine untere Schwelle.

Dann darf man nicht den mathematischen Terminus "vermindert" verwenden, sondern nur von "schuldfähig" und "schuld-unfähig" reden.

Leute mit einem höheren IQ haben häufig auch besser bezahlte Jobs von dem her müssen die ja schon mehr abdrücken wenn sie was anstellen, die Tagessätze berechnen sich ja anhand des Lohns

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

0815special 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 13:35

Mit Deiner Antwort hast Du schon vorrausgesetzt, dass meine Frage eindeutig mit "Ja" beantwortet werden muss.

0815special 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 13:52
@juli189379

Das ist nur der Form halber so. Ellenlange Fragen mit Bandwurm-Sätzen kommen nicht gut an. Inzwischen habe ich ja erklärt, was ich wissen möchte - nämlich, ob ein höheres Strafmaß logisch begründet wäre.

0815special 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 13:57
@juli189379

Dann macht Deine Antwort wenig Sinn. Unter Anderem deshalb, weil Tagessätze bei Weitem nicht die einzige juristische Konsequenz bei Rechtsbruch sind.