Verbotene Wörter in Deutschland

5 Antworten

Mir wäre kein Gesetz bekannt, dass einer Person verbietet ein Wort zu sagen. Schon gar nicht mit irgendeiner Liste und fixen Geldbeträgen

welche man zu keinem Zeitpunkt, unter keinen Umständen, mit keiner „Entschuldigung“

Schon alleine dadurch kann die Antwort nur "nein" lauten.

Es ist ja auch nicht verboten wenn ich sage "Man muss schon ganz schön bescheuert sein um sich vor die Polizei zu stellen, 'Heil Hitler' zu rufen und sich über Konsequenzen zu wundern.", obwohl da diese Wortkombination enthalten ist.

Kunst, Zitate oder Bildung/Aufklärung wären schon Sachen, bei denen man so gut wie immer eine Ausnahme hätte, selbst wenn Wörter ohne jeden Kontext verboten wären.

Wenn nicht, könnte jemand begründen / erklären, welche Faktoren erfüllt sein müssen um ein Wort zu einem „Schimpfwort“ / „bußgeldbehafteten Wort“ zu deklarieren?

Es muss ein Gesetzesverstoß vorliegen. Bei einem einzelnen Wort würde mir da, neben Beleidigungen, aber keine Straftat einfallen, die dadurch regelmäßig erfüllt wird.

Aber auch bei Beleidigungen ist es nicht so, dass man auf eine Liste schaut und sagt "Hier sind X Wörter. Wird eines benutzt ist es Beleidigung, wird keines benutzt ist es keine"

Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person. Das KANN ein "A-Loch" sein, das man an eine Person richtet. Mittlerweile sollte man aber auch davon gehört haben, dass das absichtliche Duzen von Polizisten (und damit das Wort "du") auch als Beleidigung zählt. Genauso könnten beispielsweise auch Wörter wie "Mädchen" oder "schwul" als Beleidigung gelten obwohl (hoffentlich) absolut jedem klar ist, dass beides nichts schlimmes ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KEIN Jurist, nur ein interessierter Laie

Verboten ist in Deutschland das Führen von Kennzeichen von verfassungswidrigen oder terroristischen Organisationen in der Öffentlichkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

Absatz 2 definiert was ein Kennzeichen ist:

Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Wenn du also eine Parole oder Grussform kennst, die nur aus einem Wort besteht und die zu einer verfassungswidrigen oder terroristischen Organisation gehört dann wäre diese verboten.

Es das ist eine starke Frage habum ehrlich zu sein gleich an das mit Heil gedacht aber ich glaube sowas wie N***** wird auch nicht gerne gesucht und naja wenn ein Polizist in der Nähe ist der Dunkelhäutig ist könnte er dies auch als Beamtenbeleidigung sehen und somit gäbe es Ärger


Chilli404 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 03:34

Danke für deine Antwort. Aber was, wenn folgendes Szenario wäre: Ein Mann steht an einer Straße, um die Ecke steht ein dunkelhäutiger Polizist. Beide haben keinen Sichtkontakt. Der Mann spricht laut das Wort „N****“ aus. Daraufhin kommt der oben genannte Polizist um die Ecke und stellt den Mann zur Rede, ob er ihn damit gemeint hat. Wenn jetzt daraufhin der Mann antwortet, dass er niemanden damit gemeint hat, sondern einfach nur das Bedürfnis hatte, das Wort laut auszusprechen… Was passiert dann? Kann der Polizist dennoch ein Strafanzeige stellen, nur auf den Fakt basierend, dass er das „N“-Wort einfach nur gehört hat und das laut aussprechen bereits einen Straftatbestand erfüllt.

(und für die „Mimimis“ unter uns 😉😉😉: Es gibt qualitativ hochwertiges Ton- und Bildmaterial durch Videoaufzeichnung, welches bei einer Strafanzeige vor Gericht verwendet werden kann.)

Torstensohn  22.09.2024, 03:38
@Chilli404

Starke Frage ey du bist mir ein Wissbegieriger frag am besten einen Polizisten gibt hier vielleicht einige das wäre aber auch eine Idee für GuteFrage fragen an Polizisten zu stellen so wie damals mit Essstörungen

Chilli404 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 03:44
@Torstensohn

Was genau meinst du mit „Essstörungen“? Gab es dazu damals auch eine Diskussion mit entsprechenden Fachleuten?

Chilli404 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 03:51
@Torstensohn

Ja, das wäre natürlich super. Dann hätte man die Infos aus erster Hand 👍🏻

Leestiger  22.09.2024, 09:00
auch nicht gerne gesucht...

Und deshalb ist Ne ger und Mohr aber nicht verboten...

Was würden die Kinder auf diesem Spielplatz sonst denken?

https://ibb.co/8XTgzH0

HH Natürlich


LordAlton  22.09.2024, 07:23

Was spricht gegen das Autokennzeichen von Hamburg?

Sprache ist ein Kommunikationsmittel und entscheidend ist immer der Kontext. Deswegen kann es in einen Rechtsstaat keine verbotenen Wörter geben. Daher ist auch das Genderverbot an Schulen und Universitäten rechtsstaatlich fragwürdig

Rassistische, sexistische und antisemitische Bezeichnungen sollten auf jeden fall vermieden werden, besonders im Kontakt.