Strafbarkeit nach Verlust der Immunität?

2 Antworten

Das Ruhen der Verjährung ist in § 78b StGB geregelt:

(2) Steht der Verfolgung entgegen, daß der Täter Mitglied des Bundestages oder eines Gesetzgebungsorgans eines Landes ist, so beginnt die Verjährung erst mit Ablauf des Tages zu ruhen, an dem

1.

die Staatsanwaltschaft oder eine Behörde oder ein Beamter des Polizeidienstes von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt oder

2.

eine Strafanzeige oder ein Strafantrag gegen den Täter angebracht wird (§ 158 der Strafprozeßordnung).

Wenn die Tat zur Zeit ihrere Immunität begangen wurde, - kann sie im Nachhinein nicht bestraft werden (siehe Trump)!


superseegers  08.08.2024, 09:10

Ich denke, US-amerikanisches Recht weicht in seeeeehr vielen Belangen von bundesdeutschem ab.

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