Rente mit 63 beziehen und weiter arbeiten.
Wie bitte funktioniert das mit 63 in Rente gehen weiter arbeiten Rentenpunkte sammeln und später die volle Rente kassieren. Habe meinen Chef gefragt, er meinte ich könne weiter arbeiten würde bzw müsste aber wieder von ganz vorne anfangen. Da sind doch bestimmt wieder wie soll ich sagen viele Hintertürchen mit Steuern , Sozialabgaben usw.
2 Antworten
Wenn du mit 63 in Rente gehst ,werden dir lebenslang ca 10% abgezogen.
Mein Tipp: arbeite bis zu deinem Rentenalter: heißt volle Rente
Zuverdienst uneingeschränkt möglich
falsch, das sind 0,3% pro Monat max 14,4%. Wenn er weiter arbeitet, zahlt er weiter Rentenbeiträge
Wie viel man einzahlt, ist jedem selbst überlassen und man kann die Zahlung auf bis zu 13 Jahre verteilen, denn die Einmalzahlung ist ab dem 50. Lebensjahr möglich.
Es gibt lediglich eine Höchstgrenze, die dem in Kauf genommenen Abschlag entspricht. Dieser wird auf Anfrage von der Rentenversicherung mitgeteilt.
Durch die steuerliche Absetzbarkeit und die jährliche Dynamisierung der Rente muss man keine 20 Jahre leben, um Plus zu machen. Immer mehr Versicherte machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, weil es keine so schlechte Anlage ist, wie viele glauben.
Die 20 Jahre sind geschätzt. Vielleicht sind es ein paar weniger. Ich habe es als sinnvoll empfunden, den Abschlag komplett auszugleichen. Mit 50 weiss man das meistens noch gar nicht, ob man mit 63 in Rente geht oder nicht. Und am Ende sind genau 2 Zahlungen möglich.
Ja das habe ich mir gedacht, aber warum werden wir schon wieder so vor gelogen in der Presse.Ich kenne jemand der weiter arbeitet. Er sagt auch sein Chef führt Rentenbeträge ab aber er hat nichts davon.
Dann hat er keine Ahnung.
Selbstverständlich hat er was davon, denn diese Beiträge (seine eigenen sowie der Zuschuss des Arbeitgebers) , die er während des Bezuges einer vorzeitigen Altersrente zahlt, werden in Entgeltpunkte umgerechnet und fließen in seine spätere Regelaltersrente ein - abschlagsfrei.
Wenn man die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte nach einer Wartezeit von 35 Jahren ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nimmt, muss man Abschläge von bis zu 14,4% in Kauf nehmen.
Diese Abschläge kann man im Vorfeld durch jährliche Einmalzahlungen (die steuerlich absetzbar sind) ab dem 50. Lebensjahr minimieren bzw. aufheben.
Da die Hinzuverdienstgrenze ab 2023 aufgehoben worden ist, kann man neben dem Rentenbezug so viel wie man will und kann hinzu verdienen.
Dieser Hinzuverdienst ist beitragspflichtig zur Rentenversicherung, so dass man damit die spätere Regelaltersrente durch die hinzu gewonnenen Entgeltpunkte aufstockt und damit den in Kauf genommenen Abschlag (teilweise) abschmelzen kann.
Immer mehr Versicherte machen von dieser Möglichkeit Gebrauch - vor allem, wen sie die 45 Jahre Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht erreichen (z.B. wegen eines Direktstudiums).
So haben sie durch die Rente ein zusätzliches Einkommen neben ihrem Arbeitsentgelt. Dadurch erhöhen sich zwar die Steuern, doch bis zur Regelaltersrente haben sie je nach Höhe der Rente schon ein paar Zehntausend Euro zusätzlich bezogen.
Das dürfte sich grade eher den 12% nähern.
Man kann die fehlenden Punkte allerdings durch eine Einmalzahlung bzw Zweimalzahlung ausgleichen.