Muss ich die Rechnung korrigieren?

1 Antwort

Wenn es dazu keine spezielle vertragliche Vereinbarung gibt dann kannst du ihm natürlich nur die Zeit in Rechnung stellen die du auch für ihn tätig warst.


CB2016 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 17:43

Was passiert, wenn ich nicht weiss, wie viele Stunden ich nicht gearbeitet habe? Ich habe nie eine RE korrigiert. Die Situation ist absurd, da ich bei vielen Kunden früh am Freitag Feierabend habe. Der Kunde will nur die Rache.

Nemesis900  26.09.2024, 18:26
@CB2016

Das was du da gefunden hast hat nichts damit zutun wie du deine Zeiten abrechnest.
Was andere mit sich machen lassen spielt keine Rolle. Wenn du keine korrekte Rechnung schreibst dann wirst du im Endeffekt auch nicht bezahlt werden. Dann solltest du dringend mal damit anfangen dir deine Zeiten zu notieren und nicht einfach irgendwas auf gut Glück in Rechnung zu stellen.

CB2016 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 18:33
@Nemesis900
nicht einfach irgendwas auf gut Glück in Rechnung zu stellen.

Nein, ich/andere Dozenten berechnen bei diesem Kunden immer 40 St. pro Woche. Er will diesmal sich rächen, da ich gekündigt habe. Wie gesagt geht es nur um 1 Stunde am Donnerstag. Wir sind erlaubt, 2 St. früher am Freitag zu gehen. Ich wollte aber nicht.

CB2016 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 18:40
@CB2016

Der Kunde schreibt:

Bitte passen Sie die Rechnung um die Stunden an, an denen Sie eher gegangen sind.

Was meint er? Nur der Terminstag oder auch die 2 Freitags? Danke

CB2016 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 17:32

Hallo Nemesis, ich habe die u.g. Infos im Vertrag gefunden. Danke für Deine Meinung :)

Der freie Mitarbeiter muss im Rahmen der Trägerzertifizierten Maßnahmen (Din ISO und

AZAV) dem Auftraggeber notwendige Weiterbildungen unaufgefordert nachweisen.

(2) Ein Arbeitsverhältnis wird, da die in § 1 (1) bezeichnete Dienstleistung durch

einen freien Mitarbeiter erbracht wird, nicht begründet.

(3) Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für

eine eventuelle Gewerbeanmeldung wird der freie Mitarbeiter selbst Sorge

tragen. Dies ist bei der Kalkulation der Vergütung berücksichtigt.

(4) Der freie Mitarbeiter ist frei darin, auch für andere Auftraggeber tätig zu

sein. Durch seine anderweitige Tätigkeit darf jedoch seine Tätigkeit für den

Auftraggeber nicht beeinträchtigt werden

CB2016 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 17:49
@CB2016

Diese Infos ignorieren danke :)