Muss ich die Rechnung korrigieren?
Hallo,
ich habe 2 Woche von Mo-Fr, 8-16 Uhr, 8 St/Tag bei einem Kunden Anfang Sept. gearbeitet.
Ich habe nach dem Einsatz gekündigt, da der Kunde (Anziege auf Stepstone) mich ersetzen wollte. Der Kunde ist wütend, da der nächste Einsatz in November anfängt. Er hat zu wenig Lehrkräfte.
Er hat mich gebeten, meine Rechnung zu korrigieren. Da ich während des Einsatzes 1 St. früher um 15 Uhr nach Absprache mit Ihm gegangen bin.
Meine anderen Kunden berechnen immer einen vollen Unterrichtstag, egal ob ich 1 oder 2 St. früher gehe.
Was soll ich jetzt tun? Er hat die Rechnung gesperrt.
Danke
1 Antwort
Wenn es dazu keine spezielle vertragliche Vereinbarung gibt dann kannst du ihm natürlich nur die Zeit in Rechnung stellen die du auch für ihn tätig warst.
Das was du da gefunden hast hat nichts damit zutun wie du deine Zeiten abrechnest.
Was andere mit sich machen lassen spielt keine Rolle. Wenn du keine korrekte Rechnung schreibst dann wirst du im Endeffekt auch nicht bezahlt werden. Dann solltest du dringend mal damit anfangen dir deine Zeiten zu notieren und nicht einfach irgendwas auf gut Glück in Rechnung zu stellen.
nicht einfach irgendwas auf gut Glück in Rechnung zu stellen.
Nein, ich/andere Dozenten berechnen bei diesem Kunden immer 40 St. pro Woche. Er will diesmal sich rächen, da ich gekündigt habe. Wie gesagt geht es nur um 1 Stunde am Donnerstag. Wir sind erlaubt, 2 St. früher am Freitag zu gehen. Ich wollte aber nicht.
Hallo Nemesis, ich habe die u.g. Infos im Vertrag gefunden. Danke für Deine Meinung :)
Der freie Mitarbeiter muss im Rahmen der Trägerzertifizierten Maßnahmen (Din ISO und
AZAV) dem Auftraggeber notwendige Weiterbildungen unaufgefordert nachweisen.
(2) Ein Arbeitsverhältnis wird, da die in § 1 (1) bezeichnete Dienstleistung durch
einen freien Mitarbeiter erbracht wird, nicht begründet.
(3) Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für
eine eventuelle Gewerbeanmeldung wird der freie Mitarbeiter selbst Sorge
tragen. Dies ist bei der Kalkulation der Vergütung berücksichtigt.
(4) Der freie Mitarbeiter ist frei darin, auch für andere Auftraggeber tätig zu
sein. Durch seine anderweitige Tätigkeit darf jedoch seine Tätigkeit für den
Auftraggeber nicht beeinträchtigt werden
Was passiert, wenn ich nicht weiss, wie viele Stunden ich nicht gearbeitet habe? Ich habe nie eine RE korrigiert. Die Situation ist absurd, da ich bei vielen Kunden früh am Freitag Feierabend habe. Der Kunde will nur die Rache.