Kann ich so?

3 Antworten

Du könntest dir am Sekretariat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung geben lassen. Ob das überhaupt notwendig ist, hängt von der jeweiligen Hausordnung der Schule ab. Wenn du kein auffälliges Verhalten zeigst wird man das wahrscheinlich auch ohne Ausnahmegenehmigung stillschweigend tolerieren. In manchen Hausordnungen ist das Betreten des Schulgeländes erlaubt, wenn eine zutrittsberechtigte Person (in deinem Fall die Freundin) dabei ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Hallo 🙋‍♂️,

Das hängt von der Schule ab. In der Regel darf man es jedoch nicht.

MfG. Kemalist188¹ 🎩

Du darfst nicht, aber solange du nichts anstellen willst, ist es relativ egal