ist die Politik unfähig zwischen Asyl aus Ukraine und Asyl aus Syrien oder Äthiopien zu unterscheiden?

4 Antworten

Die Politik unterscheidet sehr wohl zwischen Kriegsflüchtlingen und Asylsuchenden.


Du vergleichst dir Dinge die nicht vergleichbar sind und vor allen Dingen stellst du nur vermeintlich eine Frage.... Weil du schon antworten drin hast.

In der Ukraine ist es ein Krieg. In Syrien ist und in Afghanistan war es ein bürgerkrieg. Die Gründe für Asyl sind erschöpfend festgelegt. Daneben gelten aber auch die Grundsätze der allgemeinen menschenrechte und die genfer flüchtlingskonvention die ebenfalls zu einem schutzstatus führen können. Und wenn du Politiker für unfähig hältst dann steigt doch in die Politik ein.....


bachforelle49 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 09:16

ich sag' ja nicht, das meine vermeintlichen "Antworten" Antworten nach deinem subjektiven Eindruck sein müssten .. wenn man ein Frage hat oder eine Frage stellt, dann geht dem idR auch durchaus ein Selbstgespräch voraus und es ziehen sich auch Selbstzweifel nach sich - eine Frage eben - das ist nun mal menschliche Psychologie, Fragen und Antworten eben, "öffnen" heißt das ja heute

bachforelle49 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 19:52
@odenwaelder60

bin kein Psychologe .. außer das übliche -

was den Unterschied zwischen Ukraine, Syrien, Äthiopien und Afghanistan, mal ganz abgesehen von den "afrikanischen" Flüchtlingen, erschließt sich mir bislang immer noch nicht wirklich - dann kann es sich meinerseits ja wohl nur um eine gerechtfertigte Frage handeln ..

In der öffentlichen Debatte wird meist nur "Asyl" benannt.

Dabei gibt es unterschiedliche Schutzformen (z.B. Asyl, subsidiärar Schutz etc) und auch unterschiedlich lange Aufenthaltsgestattungen (z.B. beim subsidiären Schutz meist erstmal nur ein Jahr, dann muss verlängert werden).

Ein bisschen mehr Differenziertheit würde der Debatte sicherlich gut tun.


annabg777  08.09.2024, 12:51

Der FS legt auf Differenziertheit keinen Wert.

Das System ist so aufgebaut, dass es am Ende keinen großen Unterschied macht, denn auch die Ablehnung des Asylantrags hat in der Regel keine direkte Ausreise zur Folge.