Hängt die Schmerzensgeld-Höhe vom Einkommen des Verurteilten ab?
Wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass einem Opfer Schmerzensgeld zusteht, spielt es dann eine Rolle, ob der Schuldige ein Sozialhilfe-Empfänger oder ein millionenschweres Unternehmen ist?
Ersterer ist ja sowieso nicht in der Lage, beispielsweise eine Million zu zahlen...
(Antworten bitte nur mit Bezug auf entsprechende juristische Quellen. Spekulationen und Meinungen sind für mich an dieser Stelle uninteressant.)
6 Antworten
Nein, über den Anspruch und die Höhe des Schmerzensgeldes wird nicht in einem Strafprozess sondern in einem Zivilverfahren entschieden.
Dann hat er Schhulden und wird den Gerichtsvollzieher kennenlernen.
Das kann bedeuteten dass er sein Leben lang monatlich alles was den Sozialhilfesatz überschreitet an den Geschädigtern zahlen muss.
Das Einkommen spielt nur bei der Zumessung einer Geldstrafe eine Rolle (Höhe der Tagessätze).
Im Zivilrecht steht dem Geschädigten der volle Schadenersatz zu. Der verursachte Schaden ist regelmäßig unabhängig von der finanziellen Situation des Täters.
Bei mittellosen Tätern kann der Geschädigte lediglich das Pech haben, dass er zwar einen gerichtlich festgestellten Anspruch hat, beim Täter jedoch nichts zu holen ist.
lediglich das Pech
:D :D :D
Genau das ist ja der entscheidende Punkt...
Naja, diese Schulden hat er mindestens 30 Jahre an der Backe. Möglicherweise kommt er in dieser Zeit mal zu Geld (z.B. Erbschaft), dann wird das zur Tilgung der Schulden herangezogen.
Wer möchte schon freiwillig sein ganzes Leben unter der Pfändungsgrenze verbringen?
Ja, aber dem Opfer, welches möglicher Weise nur noch ein paar Jahre zu leben hat und sich mit einer sofortigen hohen Summe wenigstens noch einen richtig schönen Lebensabend machen könnte, bringt das relativ wenig...
Dafür gibt es eine private Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung!
Zahlt die denn auch unmittelbar eine riesige Summe von sagen wir mal 500.000 Euro aus? Sicherlich nur, wenn ich auch jahrelang entsprechend hohe Beiträge eingezahlt habe, oder?
Natürlich zahlt die. Es genügt ein Urteil / Titel.
Eine private Haftpflichtversicherung kostet um die 50€ pro Jahr!
Achso, ich dachte, Du meintest irgend eine andere spezielle Haftpflichtversicherung. Aber offensichtlich gibt es da nur eine einzige.
Nein, lediglich das Strafmaß. für das Schmerznsgeld alleinentscheidendend ist das Ausmaß des Leidens. Wobei das nicht unbedingt Schmerzen sein müssen. Auch einschränkugen in der Beweglichkeit von Gelenken oder fehlende Gliedmaßen fallen darunter.
Eher von Art und Dauer der erlittenen Schmerzen.
Nur bei einer Geldstrafe im Strafrecht geht es nach dem Einkommen.
Bei Schadenersatz oder Schmerzensgeld spielt das keine Rolle, es wird das Ausmaß des Schadens oder der Verletzungen berücksichtigt.
Wenn der Täter nicht direkt zahlen kann, muss er es jahrelang in monatlichen Raten abstottern bzw. hat dann Schulden.
Was bedeutet das konkret? Wenn der Verurteilte nur einen Bruchteil der Summe zahlen kann, was passiert dann?