Hängt die Schmerzensgeld-Höhe vom Einkommen des Verurteilten ab?

6 Antworten

Nein, über den Anspruch und die Höhe des Schmerzensgeldes wird nicht in einem Strafprozess sondern in einem Zivilverfahren entschieden.


0815special 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 06:08

Was bedeutet das konkret? Wenn der Verurteilte nur einen Bruchteil der Summe zahlen kann, was passiert dann?

Schnoofy  24.09.2024, 06:11
@0815special

Das kann bedeuteten dass er sein Leben lang monatlich alles was den Sozialhilfesatz überschreitet an den Geschädigtern zahlen muss.

Das Einkommen spielt nur bei der Zumessung einer Geldstrafe eine Rolle (Höhe der Tagessätze).

Im Zivilrecht steht dem Geschädigten der volle Schadenersatz zu. Der verursachte Schaden ist regelmäßig unabhängig von der finanziellen Situation des Täters.

Bei mittellosen Tätern kann der Geschädigte lediglich das Pech haben, dass er zwar einen gerichtlich festgestellten Anspruch hat, beim Täter jedoch nichts zu holen ist.


0815special 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 06:10
lediglich das Pech

:D :D :D

Genau das ist ja der entscheidende Punkt...

RobertLiebling  24.09.2024, 06:19
@0815special

Naja, diese Schulden hat er mindestens 30 Jahre an der Backe. Möglicherweise kommt er in dieser Zeit mal zu Geld (z.B. Erbschaft), dann wird das zur Tilgung der Schulden herangezogen.

Wer möchte schon freiwillig sein ganzes Leben unter der Pfändungsgrenze verbringen?

0815special 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 06:24
@RobertLiebling

Ja, aber dem Opfer, welches möglicher Weise nur noch ein paar Jahre zu leben hat und sich mit einer sofortigen hohen Summe wenigstens noch einen richtig schönen Lebensabend machen könnte, bringt das relativ wenig...

wattdennnu2  24.09.2024, 11:34
@0815special

Dafür gibt es eine private Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung!

0815special 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 12:08
@wattdennnu2

Zahlt die denn auch unmittelbar eine riesige Summe von sagen wir mal 500.000 Euro aus? Sicherlich nur, wenn ich auch jahrelang entsprechend hohe Beiträge eingezahlt habe, oder?

wattdennnu2  24.09.2024, 12:49
@0815special

Natürlich zahlt die. Es genügt ein Urteil / Titel.

Eine private Haftpflichtversicherung kostet um die 50€ pro Jahr!

0815special 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 15:24
@wattdennnu2

Achso, ich dachte, Du meintest irgend eine andere spezielle Haftpflichtversicherung. Aber offensichtlich gibt es da nur eine einzige.

Nein, lediglich das Strafmaß. für das Schmerznsgeld alleinentscheidendend ist das Ausmaß des Leidens. Wobei das nicht unbedingt Schmerzen sein müssen. Auch einschränkugen in der Beweglichkeit von Gelenken oder fehlende Gliedmaßen fallen darunter.

Eher von Art und Dauer der erlittenen Schmerzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nur bei einer Geldstrafe im Strafrecht geht es nach dem Einkommen.

Bei Schadenersatz oder Schmerzensgeld spielt das keine Rolle, es wird das Ausmaß des Schadens oder der Verletzungen berücksichtigt.

Wenn der Täter nicht direkt zahlen kann, muss er es jahrelang in monatlichen Raten abstottern bzw. hat dann Schulden.