Die Kundgebung einer Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einer Person steht unter Strafe. Selbst gegenüber einem massemordenden Vergewaltiger.

4 Antworten

Ich finde die Gestzliche Regelung Grundsätzlich gut, da sie auch unschuldig Verdächtigte schützt.

Meiner persönlichen Meinung nach hat aber jemand der einen Mord aus niederm Motiv begeht sowie ein Vergewaltiger oder Kinderschänder aber seine Menschenrechte verwirkt. Hier gibt es für mich kein Recht auf eine zweite Chance oder den Schutz der Gesellschaft.

Jemand der eine solche Tat begeht kan nicht resozialisiert werden und ist zeitlebens eine Gefahr und Belastung für die Gesellschaft.

Hier wäre ich für die Todesstrafe.


manchmal fällt es einem natürlich schwer, dies zu verstehen, aber auch ein Verbrecher hat Rechte, die man ihm nicht nehmen darf

was nicht bedeutet, dass er weiter Straftaten begehen kann, weil er nicht daran gehindert wird - man kann ihn wegsperren, wenn es unbedingt sein muss, auch fürs ganze Leben -

denn eines ist klar: die Bevölkerung und damit jeder einzelne Bürger hat auch Rechte, die man ihnen nicht verweigern darf

diese Balance zu halten, ist Aufgabe des Staates/Regierung und sogar Pflicht

Wer anderen schreckliche Dinge antut und keine Skrupel diesbezüglich hat, sollte sich nicht wundern, wenn ihm etwas ähnliches passiert. Auf jede Aktion folgt eine Reaktion.