4 Antworten

Man könnte mit der Generalermächtigung der Ordnungsbehörden ebenfalls eine Gefahr bejahen, weil dies ein öffentlich zugänglicher Bereich ist, Auch wenn privat. Kinder könnten sich an den rostigen Kanten der Autowracks verletzen :D

Hierfür muss die Ordnungsbehörde eine Ordnungsverfügung schreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Ein Ordnungsamt benötigt für Anordnungen eine Rechtsgrundlage. Hierfür muss ein Gesetz das Handeln erlauben und die Behörde für die Umsetzung dieses Gesetzes zuständig erklärt werden.

Nun ergibt sich aus dem allgemeinen Ordnungsrecht, welches von der Behörde vollzogen wird keine Rechtsgrundlage für die Entfernung der Wracks. Diese ergibt sich, wie schon im Artikel angedeutet, wohl aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dann muss von der zuständige Behörde die Anordnung getroffen werden.

uh der satz is aber auch nicht einfach.... und ohne kontext

"Komische Sache. Wenn ein Baum auf einem Privatgrundstück steht und ein Ast davon auf den Gehweg ragt, dann ist die Stadt schnell da - auch wenn der Ast niemanden stört. Sie kommen mit Auflagen und hohen Geldstrafen".

und genau des is der Unterschied - der Ast ragt auf die Straße. Der Transporter tut der nicht. Der ist auf Privatgelände - aus. Des is als wenn der Ast in deinen privaten Teich ragt. Da würde die Stadt auch nix sagen - dein Baum, dein Teich, dein Grundstück.

Ob se anders dafür sorgen können - des wird gerade noch ermittelt...

Woher ich das weiß:Hobby – kein "echter" kfzler - aber viele jahre mit tuning/schrauben

In dem Artikel steht doch gar nicht, dass keine Handlungsmöglichkeiten bestehen. Da steht vielmehr, dass es sich um einen unzulässigen Umgang mit Abfall handeln könnte und dass die dafür zuständige Behörde inzwischen eingeschaltet wurde.