Das Betreuungsrecht ist übergriffig.
Das Betreuungsrecht ist übergriffig. Jeder kann für jeden beim Amtsgericht eine rechtliche Betreuung anregen, auch wenn die betroffene Person garnicht betreut werden will. Allein dass vor allem Personen aus dem sozialpädagogischen Bereich dies als „Unterstützung” deklarieren, ist pervers. Keiner hat eine Person für die eine Betreuung angeregt wird gefragt, ob sie jemals unterstützt werden will. Diese Personengruppen werden durch Zwangsgutachten geschickt und letzten Endes entscheidet ein Gericht über eine Betreueranordnung. Wird ein Betreuer angeordnet und die betroffene Person lehnt dies ab, muss diese wieder durch ein Verfahren.
In der heutigen Zeit wird extrem oft über Selbstbestimmung des Einzelnen geredet. Staat und Gesellschaft hat das Leben des Bürgers nichts anzugehen. Jeder ist ab der Volljährigkeit für sich selber verantwortlich und muss mit den Folgen zurechtkommen. Trifft man die falschen Entscheidungen, hat man halt eben Pech gehabt.
Es wäre an der Zeit, dass freiheitsliebende Juristen gegen das Betreuungsrecht vorgehen. Hinzu kommt die Politik, die mal dieses Thema angehen sollte. Besonders Parteien wie die FDP und die AfD propagieren ja gerne die Freiheit des Einzelnen.
Ich füge hinzu: Missbrauch wird mit dem Betreuungsrecht extrem viel betrieben. Daneben existieren Menschen, die dieses Recht als Machtinstrument gegenüber andere Personen anwenden wollen. Dies kann in der Familie oder im sozialen Bereich sein.
Würde es nach mir gehen, gäbe es das Betreuungsrecht garnicht.
6 Antworten
Wenn eine Betreuung im Raum steht, muss es dafuer ja einen Grund geben. E gibt halt Leute, die ihr gesamtes Lebenoder auch nur Teile davon selbst nicht geregelt bekommen. Ob sie in der Lage sind, dieses selbst einzusehen steht auf einem anderen Blatt.
Ob Betreuung angebracht ist, und in welchem Umfang, sollte immer individuell entschieden werden.
Ich habe im Bekanntenkreis einen jungen Mann, der auf dem geistigen Level eines 11jaehrigen ist. Er steht unter der Betreuung seiner Mutter, was ihm manchesmal enorm stinkt. Er wuerde dir in allen Punkten zustimmen, bekommt alleine jedoch absolut nichts gebacken. Ihn muss man vor vielen seiner eigenen Enscheidungen einfach schuetzen.
Staat und Gesellschaft hat das Leben des Bürgers nichts anzugehen? Wenn vom Staat/der Gesellschaft abhaengig, hat dieses den Staat/die Gesellschaft sehr wohl was anzugehen. Sei froh in einer Gesellschaft zu leben, die dich nicht am ausgestreckten Arm verhungern laesst.
Dann hat er halt eben Pech gehabt, wenn er alleine nichts hinbekommt. Übergriffig ist das schon.
Deiner Logik nach ist dann auch staatl. finanzielle Hilfe uebergriffig. Wenn eine Person keinen Schulabschluss oder keine Ausbildung geschafft hat und arbeitslos ist- sein Problem. Was geht den Staat das an?
Leistungen können gekürzt werden. Jeder gesunde Mensch kann arbeiten. Wer sich einer Beschäftigung verweigert, dem kann auch das Bürgergeld gestrichen werden.
Staatl. Leistungen zumlebensunterhaltkoennen sanktioniert, aber (leider) nicht gestrichen werden
Nein, Staat und Gesellschaft hat das Leben anderer Personen nichts anzugehen. Beispielsweise habe ich eine alkoholkranke Nachbarin, die mir völlig egal ist. Was mich stört ist, dass diese Frau täglich rumrandiert. Trotzdem ist es mir egal, dass sie sich selbst zerstört und irgendwann verendet. Hilfe kann sie sich holen. Wenn sie es jedoch nicht will, dass ist es ihre Entscheidung.
OHNE GRUND KEINE BETREUUNG !!
SO schaut es aus, denn diese wird Gerichtlich verfügt.
ALso nicht herumlabern, sondern nachdenken WARUM jemand betreut werden soll.
Euch ist das Leben anderer Personen so wichtig, dass ihr diese Regelung beibehalten wollt, obwohl sie die Autonomie des Einzelnen gefährdet.
Manche Leute sind eben nicht fähig, autonom zu sein!! Nur wollen die das nicht hören.
Das weiß ich. Dann haben sie aber Pech gehabt, wenn sie nichts hinbekommen.
Nicht Pech, das hat auch oft andere Gründe!! Z.b. Faulheit oder Behinderung.
Nur in einem Punkt kann ich dir Recht geben: Dass die Einrichtung der Betreuung von jedem angeregt und das ggf. auch als Schikanemittel genutzt werrden kann. Allerdings glaube ich nicht, dass das systematisch passieren kann. Denn es würde dem Betreuungsgericht schnell auffallen, wenn diese Anregungen immer von derselben Person kämen.
Gegen den freien Willen des Betroffenen kann eine Betreuung zudem nicht angeordnet werden. Spätestens im Anhörungstermin merkt das Betreuungsgericht recht schnell, ob hier ein Missbrauch vorliegt oder eben nicht. Im Notfall gibt es dann auch noch Rechtsmittel gegen die Anordnung.
Ist es nicht. Deshalb wird ja geprüft ob es notwendig ist. Wenn es notwendig ist, bekommt man einen Betreuer. Falls nicht, nicht.
Stelle es Dir so vor, daß jeder zur Polizei gehen kann, wenn er glaubt, daß irgendwo irgendetwas nicht stimmt.
Das ist im Betreuungsrecht halt ähnlich.
Und deswegen gehört das Betreuungsrecht abgeschafft.
Man kann es verbessern. Abschaffen sicherlich nicht.
Die aktuelle Praxis ist nicht ohne Vorteile.
ich rede hier allgemein von dem Recht. Eine geistig behinderte Verwandte von mir steht unter Betreuung. Meiner Meinung nach ist das unnötig. Wenn diese Frau an ihrer Krankheit verendet oder auf der Straße landet, ist das nicht mein Problem, nicht das Problem ihres Nachbars und auch nicht das Problem irgendeiner Privatperson in Deutschland. Der Mensch ist in seinem Willen frei.