bekommen abgelehnte Asylbewerber Prozesskostenhilfe, damit sie sich auch einen Anwalt leisten können?

4 Antworten

Nein, natürlich stimmt das nicht. Nicht jeder Anwalt ist profiliert - und das ist auch keine Voraussetzung für den Beruf.


HarryXXX  28.08.2024, 17:04

Das ist zwar richtig, hat mit der Frage aber nichts zu tun.

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ErsterSchnee  28.08.2024, 17:06
@HarryXXX

Selbstverständlich hat das mit der Frage zu tun.

aber gleichwohl Anspruch auf einen profilierten Anwalt
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HarryXXX  28.08.2024, 17:07
@ErsterSchnee

Die Hauptfrage ist die nach Prozesskostenhilfe. Ob der Anwalt dann qualifiziert ist oder nicht, das wird sich erst herausstellen. Einen Strafverteidiger wird man ihm nicht zuteilen.

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ErsterSchnee  28.08.2024, 18:15
@HarryXXX

Nichtsdestotrotz ist die Behauptung, dass die Antwort nichts mit der Frage zu tun hätte, schlicht falsch.

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der abgelehnte asylbewerber hat keinen anspruch auf sozialleistungen, daher auch kein anspruch auf PKH


bachforelle49 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 17:09

da lese ich aber was anderes, denn der Solinger Attentäter hat durchaus mithilfe einer Anwältin, bevor er nach Bulgarien ausgewiesen werden sollte, eine Klage beim Verwaltungsgericht in Minden eingereicht - war zwar erfolglos, aber hat der Anwältin sicher trotzdem gutes Geld auf Steuerzahlerkosten in die Kasse gespült

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Dea2019  28.08.2024, 17:21
@bachforelle49

DAS hat er ohne PKH gemacht... denn wie gesagt, ohne Anspruch auf Sozialleistungen keine PKH. Und wie er die Anwaltsrechnung dann gezahlt hat... darüber schweigt die Presse.

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Nicht ganz.

Man muss zuerst zum Rechtspfleger, einen beratungshilfeschein holen.

Und der fragt genau nach, wozu man den braucht...das kann also durchaus sein, dass er diesen Schein NICHT ausstellt, weil die Erfolgsaussichten eines Prozesses nicht absehbar sind. Zudem hat ein Ausreisepflichtiger keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

Und diesen Schein kein Anwaltsbesuch...denn die Prozesskostenhilfe muss der Anwalt für den Mandanten beantragen.

Also müsste ein Ausreisepflichtiger die Erstgebühr in Höhe von etwa 200€ beim Anwalt zahlen, damit dieser für ihn tätig wird. Und ob eine PKH gewährt wird, ist auch nicht soo sicher gestellt.

Ja, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, wird Prozeßkostenhilfe gewährt.


bachforelle49 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 17:13

wie auch immer, der Syrer hatte einen Anwalt und hatte sicherlich nichts "im Rücken" .. wenn das jeder so macht, obwohl angeblich keine Aussichten auf Erfolg, dann ist ja alles in Ordnung .. die Ampel macht,s möglich

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