Wer haftet bei Verkauf starkem Alkohol an Minderjährige? Der Wirt oder der Kellner?

3 Antworten

Laut Gesetz können sogar beide belangt werden!

Woher ich das weiß:Recherche

Der Inhaber bekommt Probleme, denn er ist für sein Personal verantwortlich.

In erster Linie der Chef (JuSchG § 28 Abs. 1 Nr. 10, ggf. sogar § 27 Abs. 2), du kannst aber ebenso belangt werden (JuSchG § 28 Abs. 4).

Die Frage ist aber auch, was die Minderjaehrigen ueberhaupt in der Raucherkneipe zu suchen haben. Wer hat die denn da rein gelassen?