Thema Cannabis pro Haus...?
Es heißt ja pro Person im Haushalt darf man 3 Pflanzen haben und maximal 50g Ernte..
- Kommt man auf 50g mit 3 Pflanzen?
- Wenn also 3 Erwachsene im Haushalt sind, bedeutet das 9 Pflanzen? o.O usw
- Wie sieht es mit der Aufzucht aus? Z .B. hat man 3 Pflanzen. Nimmt deren Ableger und züchtet neue? Ist das dann nicht zuviel und verboten?
- Was wenn nur 1 Person konsumiert, aber 2 drin wohnen und dennoch 6 Pflanzen vorhanden sind? Ist man dann in der Beweispflicht?
- Und wie sieht es bei Kindern im Haushalt aus? Wenn die Pflanzen jetzt übern Winter im Wohnzimmer gelagert werden, samt Lampe etc. und Tier und Kind ran können. Und die Kleidung der Kinder bereits dadurch den typischen Duft annimmt. Auch können die Kinder die Eltern auf dem Balkon kiffen sehen.
Ich meine hier NUR die Sorte, die einen High machen kann und im üblichen Joint drin ist.
Warum? Bei uns in der Nachbarschaft nimmt das langsam überhand. Ganze Häuser stinken danach. Ich möchte niemanden melden, sondern nur gesetzlich auf dem laufenden sein.
4 Antworten
1: Nein mit 3 PFlanzen kommt man auf weit mehr als 50g wenn man es richtig angeht. Schon mit einer Pflanze kann man 50g ernten.
2: Theoretisch 9 Pflanzen ja, allerdings müssen die alle jeweils seperat gehalten werden, heißt du brauchst pro 3 Pflanzen einmal Equipment so das jede Person ihre eigenen 3 Pflanzen hat.
3: Ableger zählen nicht zu den 3 Pflanzen kommt allerdings auf die Polizisten dann an.
4: Wenn 6 Pflanzen da sind braucht es auch 2 Konsumenten.
5: Das Gesetz sagt klar dazu das die Pflanzen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen sind. Heißt einfach so ins Wohnzimmer stellen ist nicht.
LG
Juli
- Du kannst auch auf mehr als 1 Kg kommen mit 3 Pflanzen !!
- ja.
- mehr als 3 Pflanzen sind eben verboten.
- Nein, bist Du nicht, ist ok.
- Das fände ich sehr bedenklich, vergiss es lieber !!
Ist man dann in der Beweispflicht?
Das wäre unzulässige Beweislastumkehr.
Der Staatsanwalt muss beweisen, dass die 9 Pflanzen einem einzigen Bewohner gehören.
-3 Pflanzen pro volljähriger Person
-nein , ist es nicht. Ableger sind nicht Verboten- Kann man sogar überall in Deutschland kaufen
-nochmal 3 Pflanzen pro volljähriger Person- Im Gesetz steht nichts, das die Person es auch selber Konsumieren muss
-Anbau muss vor demZugriff von unter 18 jährigen geschützt sein. Rauchen im Beisein von minderjährigen ist auch verboten. ( wobei "Sehen" nicht " Beisein" bedeutet)
mal so am Rande= Ich hasse den Geruch von Eichen- kannst Du mir einen Tip geben- wie ich diesen Eckelhaften Gestank vom NAchbargrundstück weg bekomme? Kann ich irgendwo eine Gesetzeslücke finden- damit ich Ihn zu Straftäter machen kann. Möchte auch mal Hobbypolizei spielen.
Dann wollen die anderen beiden ebend mal Probieren- dann ist es auch Eigenanbau ( die können ja nihcts kaufen ) .
So einfach ist das dann nicht wie du dir das vorstellst^^ Die Polizei wird euch dazu getrennt befragen und wenn eure Aussagen sich nicht decken gibts ärger, also wenn dann richtig vorsorgen und sich absprechen
ist doch Logisch- das auf 9 Töpfen- 3 Namen stehen Ist doch dann logsich- Einfache aussage" Das ist meines, mein Name drauf- ich will mal Probieren. " Fertig
Es gibt schon genug Strafverfahren aktuell weil Leute das genau so gemacht haben^^
Ohne Absprache und räumliche Trennung der Pflanzen wirst du da Probleme haben wenn die Polizei kommen sollte
absprache ja- Räumliche Trennung ist nirgend vorgeschrieben- es wird nur Pro Haushalt erwähnt. . Es muss aber ersichtlich sein- Wem welche Pflanze gehört ( ja, das haben einige falsch gemacht) - da hält man sich ans Gesetz- Wenn man die Pflanze Beschriftet- Endweder Namensschild auf dem Top- oder Fähnchen an der Pflanze.
Ein Namensschild kann man aber Problemlos wegmachen und ein neues hinzufügen. Das ist kein hieb und stichfester Beweis wem welche Pflanzen gehören......
Räumliche Trennung sollte man machen vorallem wenns outdoor ist und jemand die Pflanzen sieht und es mehr als 3 sind dann hat man schon fast eine Hausdurchsuchung sicher.
sorry-
I Im Gesetz steht nur " Pro Person" - nirgends findest du was - Pro haushalt!
Man kann jetzt genauso mit dem Argument kommen= Töpfe kann man auch schnell umstellen- beweisen sie, das die töpfe in Ihrem Zimmer auch Ihnen gehören.
Ich stell mir gerade ein Cannabisclub vor- mit 500 Zelten- weil Pro PErson getrennt sein muss.
nochmal- Die Pflanzen müssen Markiert sein ( Aufkleben, fähnchen oder sonstiges), Wem welche Pflöanze gehört.
Hat man das nciht gemacht- Werden die Pflanzen genommen, die in dem Zimmer zu der Person gehört.
eigendlich ganz Simple. Die die sich dran gehalten haben- haben bei einer Kontrolle ncihts bekommen- und die , die sich 6 oder 9 ins Zimmer gestellt haben ohne Markierung- haben gerechtfertigt eine Straffanzeige am Hals.
Was hat jetzt ein Cannabis Club damit zu tun das sind nochmal ganz andere Gesetze.
Wenn das so ist kannst du mir bestimmt Gerichtsurteile als Quelle nennen oder? :)
äh- Gerichturteile- weil man ncihts gemacht hat?
Wenn dann gibt es Gerichturteile- weil sich jemand nicht dran gehalten hat.
Habe ich doch gesagt- dann ist es gerechtfertigt.
Ich sage ja- mit Beschilderung hat der jenige ncihts Falsch gemacht- also kann auch keine Anklage erhoben werden- also gibt es auch kein Gerichtsurteil. Logisch oder?
Aber zeig du doch mal ein Gerichtsurteil, wo sich jemand nicht ans Gesetz gehalten hat und wegen 4 Pflanzen( oder mehr) Verurteilt worden ist ( aber mit Tatbestand ab April 2024 ). Er muss aber ind em Urteil behauptet haben- das die Pflanzen mehr gehören.
Im Gesetz steht dass das Anbauen zum Eigenbedarf erlaubt ist. Damit muss die Person die anbaut auch Konsument sein. So zumindest les ich das.