Sie behauptet das ich sie vergewaltigt habe?

4 Antworten

In einem Rechtsstaat gilt In dubio pro Reo (im Zweifel für den Angeklagten).

-> Sie hat Deine Schuld zweifelsfrei zu beweisen und nicht Du hast Deine Unschuld zweifelsfrei zu beweisen.


HentaiSama81  29.09.2024, 02:00

Ja, das klingt in der Theorie alles so schön. Fakt ist trotzdem, das du damit einen Menschen gesellschaftlich runieren kannst. Es wird immer ein geschmäckle haben, leider.

MainSenfdazu  29.09.2024, 02:03
@HentaiSama81

Ja. Leider. Aber wenigstens rechtlich/gerichtlich ist es weitgehend sicher.

Sobald er freigesprochen ist / das Verfahren eingestellt oder doch nicht eingeleitet wurde, sollte er gegen sie eine Anzeige wegen Verleumdung / Rufschädigung / Übler Nachrede / Falscher Verdächtigung stellen.

Erst einmal abwarten was passiert. Wenn sie dich anzeigen sollte, was ich bezweifle, wirst du schriftliche Benachrichtigung von der Polizei in deinem Briefkasten vorfinden (Beschuldigtenvorladung). Wenn das der Fall dann sein sollte, gehst du mit diesem Schreiben direkt zum nächsten Rechtsanwalt (Strafrecht) und übergibst diesen die Mandatschaft, alles weitere wird dir dann dieser Rechtsanwalt schon sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kontakt abbrechen und Screenshots vom Chat und alles machen, falls sie dich wirklich anzeigt. Sonst geh einfach erstmal nicht weiter drauf ein.

Am besten rede mit Freunden darüber um zu verhindern das falls sie dich wirklich anzeigt die das so von jemand anders erfahren um um dir emotionalen Support zu holen.

Es musst bewiesen werden das du gewaltsam in Sie eingedrungen bist. Das wird der Frauenartzt sehen.

Dann muss sie beweisen(falls der Artzt das okay gibt) das du das warst. Kann sie das nicht gewinnst du. (Im Zweifel des Angeklagten= Sie zeigt dich an, Sie muss es beweisen)

Alles gut wenn es nicht stimmt kann dir nichts passieren.