Mietbindung 2 Jahre, Zeitpunkt Vor- oder Mietvertrag?
Hallo Leute,
Undzwar haben wir bei unserer Wohnung eine Mietbindung von 2 Jahren. Da unsere Vermieterin zur Unterschrift kurzfristig im Urlaub fuhr bekamen wir erstmal einen Vorvertrag. Den Eigentlichen Mietvertrag dann glaub 2 Monate später da wir erst nach 3 Monaten eingezogen sind. Im eigentlichen Mietvertrag steht etwas von "dieser Vertrag ersetzt den Vorvertrag". Nun fragen wir uns welches Stichdatum bei den 2 Jahren wohl zählt da der Vertrag viele nichtigkeiten beinhaltet wie z.B. die wohnung nicht streichen, nicht rauchen etc.
Vielen Dank schonmal!
3 Antworten
Ab Vertrag Nummer 2 gilt das an dieser Stelle.
Einzelne Nichtigkeiten im Vertrag machen übrigens nicht den ganzen Vertrag hinfällig, nur die einzelne Klausel
Aber warum? Weil der den komplett ersetzt? Im ersten steht ja schon die rist drin..
Ja das weiß ich
"Mietbindung" - Diese Vokabel kennt das BGB nicht. Ich vermute da entweder einen Zeitmietvertrag über drei Jahre oder einen gegenseitigen Kündigungsverzicht über drei Jahre ab Vertragsbeginn des unbefristeten Mietvertrages. Der Vorvertrag zählt nicht
Vorvertrag??? Entweder hat man einen Vertrag oder nicht. Was soll denn im Vorvertrag stehen? Dass ihr die Wohnung ein bißchen habt?
Wenn du den Schlüssel hast, hast du auch den Mietvertrag. Mündlich, schriftlich, egal...
Da stand nur so zeug drinnen wie welche wohnung, mietbindung, kaution und miete und einzugsdatum. Keine ahnung die hatte wohl keine zeit mehr den richtigen mietvertrag auszufertigen vorm urlaub.
Die ist auch früher rechtsanwältin gewesen. :(