Kann ich eine Mildere Strafe von der Polizei bekommen?
Hallo, ich war gestern bei meiner Freundin habe um 20 Uhr 1 Heinken 0,4 getrunken. Zwischen 22-23 habe ich noch 2 Heineken 0,4 getrunken. Um 2 Uhr war ich dann auf dem Weg nach Hause, und die Polizei stand am Seitenrand und hat jeden Kontrolliert ich wurde raus gezogen und mir wurde gesagt ich soll ein Pustetest machen, was ich auch gemacht habe. Bei mir wurde 0,57 Promille festgestellt und ich wurde aufs revier genommen. Dort haben die mit einem anderen Gerät Pustetest gemacht dort hatte ich 0,51 Promille. Jetzt haben die gesagt, dass ich eine Geldstrafe von 500 Euro kriege zwei Punkte und mehr auch nichts. Bluttest habe ich nicht gemacht, wurde ich auch nicht gefragt. Heute morgen um 9 Durfte ich die Autoschlüssel abholen und dufte mit meinem Auto nach Hause fahren. Ich bin 24 Jahre alt habe Führerschein seit 5 Jahren. Jetzt ist Frage kann ich eine Milderestrafe bekommen vielleicht etwas weniger zahlen, da ich Azubi bin kann mich dann irgendwie verteidigen ?
5 Antworten
Nein, das ist eine Ordnungswidrigkeit die mit 500 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Das haben sie dir wohl verschwiegen.
Das ist der Regelsatz und der wird auch nicht angepasst. Du sollst ja auch etwas spüren und dich aufregen.
lg
Der Bußgeldkatalog ist nicht verhandelbar, wir sind doch nicht auf einen Basar
Die Polizei bestraft nicht, daher können die dir auch keine geringere Strafe geben.
Da gibt es nichts milderes. Sei zufrieden das du dein Führerschein behalten darfst. Verstehe immer nicht wie Leute überhaupt unter Alkoholeinfluss noch auf die Idee kommen ein Auto zu fahren.
Gibt es so dumme Menschen die nicht wissen was schon alles bei 0,3 Promille passieren kann? Wo ist das Problem entweder das scheiß Auto stehen zu lassen oder einfach halt nichts zu trinken?
Ehrlich gesagt finde ich die Strafe bei dir schon viel zu Milde und ich bin generell für eine 0,0 Promille Grenze, alles darüber sollte mit Fahrerlaubnis Entzug von 3 Monaten und 1000€ Strafe belohnt werden.
Man darf nie vergessen das die Reaktionszeit unter Alkohol einfach mal viel schlechter ist und ich weiß nicht wie Leute das mit ihrem Gewissen vereinbaren wenn deswegen mal ein anderer Mensch, vielleicht sogar ein Kind darunter zu schaden kommt.
Es sollte jedenfalls nicht mein Kind sein, denn sonst würde der Verursacher nie wieder Alkohol zu sich nehmen können.
Bei sowas musst du die immer Gegenfrage stehen: Wieso solltest du eine mildere Strafe bekommen?
Du bist bewusst alkoholisiert gefahren und hast Dich und die Gesundheit anderer gefährdet.
Die 500 Euro kannst du nach Vereinbarung vielleicht in Raten abbezahlen. Ich sehe keine Gründe weswegen du weniger Bezahlen solltest.
Musst dann halt ein paar Monate sparsamer leben, heißt auch weniger Heineken
Auch das lässt sich ggf. vor Gericht oder mit den Behörden vereinbaren.
Bei der Vollstreckung durch die StA kenne ich es. Aber wir sind nicht im Strafverfahren oder vor Gericht.
Es ist aber möglich dies zu beantragen und sofern man widerspricht, landet das ganze dann vor Gericht und da wird entschieden.
Und dann zahlt man die Gerichtskosten zusätzlich, das ist ja richtig schlau.
Dass auch die Bußgeldbehörde Raten vereinbart kannte ich nicht.
Und dann zahlt man die Gerichtskosten zusätzlich, das ist ja richtig schlau.
Nope, nicht immer fallen Gerichtskosten an - hatte das in der Vergangenheit ein Mal. Aber darum ging es nicht! Es ging darum, ob man die Bußgelder in Raten zahlen kann und das kann bejaht werden.
Es handelt sich um ein Bußgeld, da habe ich von Ratenzahlung nicht nicht gehört. Aber Versuch macht klug.