Fahrschule warum ist diese Frage falsch (Bild)?

9 Antworten

Bier gehört in verschiedenen Teilen Deutschlands zu den Grundnahrungsmitteln.

Es ist tatsächlich erlaubt einen geringen Alkoholgehalt zu haben und Kraftfahrzeuge zu fahren wenn man erwachsen ist und aus der Probezeit ist.

Dabei gelten bis 0,5 bei einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle oder 0,3 bei Auffälligkeiten. Mit einem Bier kommt man gewöhnlich auf ca 0,25 (abhängig wie lang man dafür braucht), also spricht Nichts dagegen zu seinem Mittagessen Bier zu trinken oder zum Feierabend Eines.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Promillegrenze für langjährige Fahrer liegt bei 0,5 bzw 0,3, wenn die Fahrweise auffällig ist. Also ja, ein Bier ist oftmals noch drin.

Bis 0,49 Promille darfst du haben. Das bedeutet, dass es nicht für alle Fahrer ein Alkoholverbot gibt.

Vor der Polizei zu saufen ist aber keine gute Idee. Weil die deine Eignung zum führen von Fahrzeugen anzweifeln und das der FS stelle melden können.

Wenn du aus der Probezeit bist kannst du schon ein bisschen getankt haben.

Innerhalb der Probezeit ist der kleinste Tropfen verboten.