Cannabispatient Auto fahren?

5 Antworten

Ich sag nur so viel: mein für mich sehr wichtiger Führerschein ist mit ein Grund, warum ich mir auch als langjährige Schmerzpatientin, keinesfalls Cannabis verschreiben lassen würde. Es wurde zwar diverses vereinfacht, aber selbst als Schmerzpatient sind nach den letzten Grenzwert-Änderungen gewisse Vorgaben und Folgen teilweise fatal gleich geblieben:

Cannabis-Patienten: Verhalten bei einer Polizeikontrolle
Ärztlich verordnetes Cannabis schützt leider nicht vor einer MPU oder dem Verlust der Fahrerlaubnis. Vor allem nicht, wenn sich der Patient fahrauffällig verhalten hat. Grundsätzlich ist es ratsam, das Rezept mit den genauen Angaben zur Medizin und Dosierung bei sich zu tragen, um es bei einer Kontrolle vorzeigen zu können. Das ist zwar keine Pflicht, könnte aber dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und für Aufklärung zu sorgen.
Sollte man als Patient in eine Polizeikontrolle geraten und die Polizei stellt die Frage, ob man Drogen konsumiert hat, sollte die Frage grundsätzlich wahrheitsgemäß mit "Nein" zu beantworten werden, denn diese bezieht sich auf die Einnahme von illegalen Drogen, nicht auf verschreibungspflichtige Arzneien. Erst wenn die Polizei speziell nach Medikamenten fragt, kann man über die Cannabisarzneien sprechen.

(Auszug aus https://www.weed.de/wissen/recht/medizinisches-cannabis-auto-fahren)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mehrfach operierte Skoliose,tw falsch,daher Schmerzpatientin

Was immer wieder vergessen wird, der Umgang mit Cannabis ist vom Grund her nicht legal. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, nach den 3 gesetzlichen Vorschriften CanG, KCanG und medCanG, die unter klar eingegrenzten Möglichkeiten den Umgang (Konsum) erlauben.

Als Patient fällt dein Umgang unter letzteres, also nicht unter die eher bekannten CanG und KCanG.

Und jetzt der Knackpunkt, den du nicht erwähnt hast. Warum wurdest du angehalten?

Grundsätzlich wäre es nach den neuen Vorschriften ab 3,5 ng eine OWI nach § 24a StVG. (vermutlich 500 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot) Und ja, dies gilt meiner unmaßgeblichen Mindermeinung nach auch für med. Cannabispatienten.

Und jetzt das ABER dazu: sobald Ausfallerscheinungen festgestellt werden, d.h. Schlangenlinien, langsame Reaktion, erkennbare sonstige Beeinflussungen oder gar einem Unfall (Achtung, Einzelfallentscheidung des Arztes und objektives Erkennen der Beamten.....) kann man von einer Staftat nach § 316 StGB als Anfangsverdacht ausgehen. Also nicht nur Owi, es kommt immer auf die Einzelfallbeurteilung an.

Mischdrogen, also z.B. zusätzlich Alkohol sind grundsätzlich verboten und keine Owi nach 24a StVG mehr, auch bei bisherigen Owi-Mengen

Und noch ein -leider-. Je häufiger der Gebrauch erfolgt, desto schneller und länger speichert dein Körper die Substanzen, für gewöhnlich in den Fettzellen. (Gewöhnung) Das gleiche gilt natürlich dann auch im besonderen Maße für beleibte Personen mit vermehrter Fettzellenbildung. Es ist nicht wie bei Alkohol, der als "Gift" kontinuierlich abgebaut wird, bei täglichem Gebrauch wie du beschreibst, ist das sehr wahrscheinlich tagelang aktiv. Allerdings sollte sich der Wert bei "medizinisch ordnungsgemäßem Gebrauch" nicht derart erhöhten.

Neben dem THC Gehalt sind stark erhöhte Werte des THC-COOH von z.B. über 150 ein konkreter Hinweis auf dauerhaften Konsum. COOH ist zwar nicht haluzinogen und damit nicht strafbar, das hohe Ergebnis wird aber für die präventive Entscheidung zur Fahrerlaubnis mit herangezogen. Geh immer davon aus, dass die Führerscheinstelle davon unterrichtet wird, die Beamten sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet.

Und ja, die Leugnung beim Arzt war auch meines Erachtens nach ein Fehler.

Zusatz, nachdem ich die Antwort von Capsicum gelesen habe,

genau das könnte auch meiner Meinung nach auf dich zukommen.


Jasan12345 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 23:18

Also der Grund war tatsächlich eine Unterschreitung der Geschwindigkeit aufgrund von widersprüchlichen Geschwindigkeitszeichen. Die Beamten meinten, dass das der einzige Grund war warum sie mich angehalten haben.

Vielen Dank für deine Antwort!

Eckengucker  07.09.2024, 23:19
@Jasan12345

und warum dann die Blutentnahme? Es muss doch konkrete Anhaltspunkte für die Anordnung gegeben haben.

Jasan12345 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 23:22
@Eckengucker

Ich stand zur Sonne, der Beamte forderte mich nur auf meine cap abzusetzen und unterstellte mir kleine Pupillen und meinte ob ich meine Augen nicht weiter aufmachen kann.

anschließend hab ich alle Tests verweigert mit „Nein möchte ich nicht machen“ und dann hieß es iwann, dass wir dann zum blutabnahmen gehen, wobei der Beamte dann schon am telefonieren war und sich nach Ärzten erkundigte.

Jasan12345 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 23:23
@Jasan12345

er meinte es wäre auffällig wenn man alle Tests ablehnt und so stur dagegen ist (was natürlich wirklich ne schlechte Aussage ist)

Eckengucker  07.09.2024, 23:25
@Jasan12345

sorry, das sieht deutlich nach "Ausfallerscheinungen, objektiv durch die einschreitenden Beamten" aus, vor allem wenn du vorher auffällig langsam gefahren bist, aus welchem Grund auch immer. Gerade aufgrund der möglichen Rechtsfolgen -auch für die Fahrerlaubnis- kannst du dir einen Rechtsbeistand holen. Natürlich nur, wenn du gegen das vorläufige Ergenis vorgehen willst. Fristen beachten.

Jasan12345 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 23:29
@Eckengucker

Sorry, ich hab’s jetzt leider nicht ganz verstanden? Wenn du meinst dass es objektive Ausfallerscheinungen sind, dann haben die Beamten doch Recht und ich kann nur schwer dagegen vorgehen?
Dagegen vorgehen kann ich aber erst, wenn das Ergebnis da ist oder soll ich das jetzt schon machen?

Danke dir für deine Hilfe!

Du kannst nicht ernsthaft glauben, unter Drogeneinfluss keine Ordnungswidrigkeit zu begehen, weil Du Patient bist. Bin ich als Alkoholiker in Therapie, bin ich auch Patient + darf trotzdem nicht besoffen fahren oder als Schlafstörungspatient mit eingeworfenen Schlaftabletten unterwegs sein.


Vitanex  07.09.2024, 22:37
Du kannst nicht ernsthaft glauben, unter Drogeneinfluss keine Ordnungswidrigkeit zu begehen, weil Du Patient bist.

Ist aber so wenn es wie verordnet eingenommen wird. Deine Beispiele sind schlecht. Eher zu vergleichen ist das mit jemanden der täglich Opioide bekommt oder ein ADHSler der sein Ritalin oder Amphetamin einnimmt.

Jasan12345 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 22:38

Na was heißt unter Einfluss. Ich konsumiere nur abends und lasse das Auto dann stehen, also da sind immer ca. 12h dazwischen. Da als Patient die dauerhafte Einnahme den Wert im Blutserum stark erhöht, ist man nur durchweg „unter Drogeneinfluss“ auch wenn man keine Beeinträchtigungen mehr vorliegt. Und nach viel Recherche hab ich viele Beiträge gefunden, in denen davon gesprochen wird, dass Patienten solange sie fahrtüchtig sind ihr Medikament einnahmen dürfen.

suedhoern  07.09.2024, 22:50
@Jasan12345

Und sind die denn belegt oder bestätigt, die Beiträge, in denen davon gesprochen wird?. Der Wert wurde festgeschrieben. Ist er überschritten, bist Du beeinträchtigt. Dafür wurde er ja festgelegt. mit mehr als 5,0 Promille Alkohol ist man fahruntüchtig, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, ist dem Staatsanwalt egal.

War dein Telemediziner ein Medizinunternehmen, dessen Geschäftsmodell es ist Patienten auch bei leichten Beschwerden schnell und ohne allzuviel Drumherum mit Cannabis zu behandeln?

Ja, dann halt besser deine Klappe woher dein Cannabis stammt.

Oder willst du im schlimmsten Fall zukünftig alle 3 Monate der Führerscheinstelle ein teures ärztliches Gutachten zu deiner Medikamentendosies liefern, dass du trotz Medikamenteneinfluss fahrtüchtig bist inklusive Führerscheinentzug, wenn du anders als verschrieben oder im Wechsel mit anderen Drogen konsumierst

Falls du gegenüber der Führerscheinstelle das Rezept verschweigst, wirst du wie mit Cannabis als Genussmittel im Verwaltungsakt bedient. Bei der ersten Auffälligkeit sind das dann nur 500€, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

Zukünftig müsstest du dich dann entscheiden zwischen dauerhaften Konsum und Abgabe der Fahrerlaubnis oder eben der unproblematischen Nutzung deines Führerscheins nach ein paar Tagen Abstinenz.

Du hättest besser keine Angaben gemacht als verneint. Das kann dir noch auf die Füße fallen.

Das nächste Mal immer: "ich mache keine Angaben und keine freiwilligen Test", lediglich bei einer angeordneten Blutentnahme bist du besser kooperativ. Sonst wird Gewalt angewendet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jasan12345 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 22:17

Danke für deine Antwort! Also bei den Polizisten hab ich auf jeden Fall dafür unterschrieben dass ich keine Angaben mache. Der Zettel welchen der Arzt über meine Fahrtüchtigkeit ausgefüllt hat, da steht allerdings drauf dass ich keine Medikamente nehme und keine Drogen konsumiere …. der Beleg wird anscheinend eingereicht und dann darüber entschieden … ist trotzdem schlecht oder ?😬

Schrader  07.09.2024, 22:19
@Jasan12345

Ja, was du dem Arzt gesagt hast liegt in der Akte. Der ist von der Polizei bestellt und hat keine Schweigepflicht.

Jetzt ist es ums Eck, aber das nächste Mal: immer nix sagen