Cannabis Rezept/Straßenverkehr?


09.09.2024, 00:13

PS: bin ich bereits Patient dadurch das ich ein Rezept von einem Arzt ausgestellt bekommen habe?

1 Antwort

Durch das Rezept bist du bereits legitimer Patient.

Der Paragraph 24a StVG greift also nicht mehr, solange du dein Medikament genau nach Verordnung einnimmst und nicht anders und auch keine anderen Wirkstoffe zusätzlich. (also auch Finger weg von einem Feierabendbier an irgendeinem Tag!) Bei Cannabisblüten heißt das du musst in der verschriebenen Dosierung und auch nur verdampft, nicht geraucht und genau nur die Blüten der Verordnung konsumieren.

Wenn du in eine Verkehrskontrolle gerätst und dein Rezept von einem dem Onlineanbieter stammt, solltest du dringend die Klappe halten. Einmal unter Einfluss von Genusscannabis fahren ist nur Bußgeld und Punkte. Wenn du aber ein Rezept vorzeigst, geht diese Info zur Führerscheinstelle, weil du permanent unter Einfluss stehen wirst. Die Führerscheinstelle kann dich dann dazu verdonnern alle 3 Monate mit einem teuren medizinischen Gutachten nachzuweisen, dass du weiterhin fahrtauglich bist. Hast du durch den Onlineanbieter aber eben keinen guten und kompetenten Arzt dafür zur Hand, dann ist die Fahrerlaubnis dauerhaft und unwiederbringlich weg.