Cannabis Legalisierung und Auto fahren?
habe Neulich gelesen das seitdem Cannabis legalisiert worden ist man bis 3,5 ng/ml noch Auto fahren kann. Aber nach welchem Wert wird es gemessen.
es gibt ja einmal den psychoaktive Cannabinoide was die rauschwirkung verursacht und die Abbau produkte im Blut.
nach welchem Wert wird nun gemessen?
um ehrlich zu sein möchte ich es mal probieren aber will auch keinen Fall den Führerschein riskieren. Und da ich täglich Auto fahre möchte ich auch nicht nach 3 Tagen der Abstinenz durch die Abbau Produkte den Führerschein verlieren.
5 Antworten
Es geht um 3.5ng/ml THC im Blut - das ist das Limit, ab dem ein [Führerschein eingezogen - Dank nancycotten:] Fahrverbot erlassen wird.
Wenn du mit einer geringeren Dosis berauscht oder unaufmerksam einen Unfall baust ist für dich auf relevant, oder? Es geht ja nicht nur um den Führerschein, sondern auch darum, ob man jemand anderen totfährt - oder Kratzer im Auto hat.
Ja, stimmt. Ich meinte "Fahrverbot" und "Führerschein weg" war eine ungenaue Metapher. Danke.
um ehrlich zu sein möchte ich es mal probieren aber will auch keinen Fall den Führerschein riskieren.
Dann lässt du das Fahrzeug eben einfach ausreichend lange genug stehen.
Was nutzt dir ein Grenzwert, den du vielleicht gar nicht erreichst, aber dennoch eine so eingeschränkte Wahrnehmung hast, dass du nicht verkehrstüchtig bist?
Willst du das erst herausfinden, wenn etwas passiert ist?
Wer einmalig oder sehr selten raucht, sollte nach dem Konsum von Cannabis das Auto/das Fahrzeug etwa drei Tage nicht im öffentlichen Verkehr bewegen.
Google 'Nachweisdauer von Cannabis'
Jup dann nimm dir ein paar Tage frei. Wäre wahrscheinlich auch das beste. Am Ende baust du in der Zeit einen unfall und dann ist wieder das böse Marihuana schuld. Oder du beantragst ein Rezept. So wie ich es verstanden habe musst du als Cannabis Patient nicht auf diese Grenzwerte achten.
Ach übrigens es geht bei dem Grenzwert nur um thc. CBD Cannabis sollte also kein Problem sein.
Der Grenzwert gilt für aktives THC. Abbauprodukte spielen seit der Teillegalisierung keine Rolle mehr. Die darf auch die Führerscheinstelle nicht mehr für irgendwelche Maßnahmen heranziehen. Darauf wird inzwischen bei Verkehrskontrollen nicht mehr getestet. Das Pinkeln bei einer Kontrolle ist Geschichte.
Darauf wird inzwischen bei Verkehrskontrollen nicht mehr getestet. Das Pinkeln bei einer Kontrolle ist Geschichte.
Wie kommst du darauf? Wie sonst sollte der Konsum festgestellt werden? Über Speicheltests/Wischtests verfügen längst nicht alle Polizeibehörden...
Von daher: es gibt weiterhin Urintests bei den Kontrollen (die freiwillig sind), nur mit dem Unterschied dass nur noch auf das aktive THC geachtet wird. Wobei die FEB aber auch weiterhin über die Höhe des Abbauwertes informiert wird.
Der FS wird nicht eingezogen sofern es sich um eine OWI handelt. Es gibt stattdessen einen Monat Fahrverbot.