Alkohol mit sich führen 15 Jahre alt?

5 Antworten

Verboten nicht und auch nicht strafbar. Könnte allerdings trotzdem sein, dass er im Rahmen der "Gefahrenabwehr" eingezogen wird. Insbesondere dann, wenn man dich bereits alkoholisiert antrifft.

Wer ihn dir verkauft oder dir den Konsum in der Öffentlichkeit gestattet, macht sich strafbar.

https://www.kenn-dein-limit.info/

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie ✅ Kein Fachmann, kein Arzt ❌

Das rumlaufen weniger.

Aber wenn du den offen mit dir rumtägst und auch trinkst, dann wird ihn dir eine STreife wegnehmen.

Und trinken willst du ihn ja wohl sonst müsstest du ihn ja nicht mitnehmen

Ja Pfeffi gehört nicht in die Öffentlichkeit 🤢😂

Wenn dich die Polizei dabei sieht, wie du den trinkst, dann werden die den auch abnehmen. Sogar nur wenn du ihn hälst können die das tun.

Könnte passieren

Die Polizei (und nicht nur die) dürfen dir solche Sachen abnehmen