Wurde der Verfahren eingestellt Gericht

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Ja

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Das Ermittlungsverfahren gegen sie ist gem. §170 Abs.2 StPO eingestellt worden.

Also kein Freispruch sondern nur nicht gereicht zur Anklage und kann, wenn neue Beweise auftauchen wieder eröffnet werden!

Und der Betroffene/das Opfer kann immer noch Beschwerde gegen die Einstellung einlegen...

https://strafverteidiger-berlin.info/strafverfahren-einstellung-170-stpo/


AngiedieSchlaue  28.08.2024, 15:38

Stell mal nicht solche Fragen bei Fragestellern mit Leseschwäche.

🤣

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