Wurde der Verfahren eingestellt Gericht
Mir wurde sexuell Belästigung und gefährliche Körperverletzung und ich glaube beleidigung gegen Polizisten vorgeworfen?? Bin 17 das schreiben hab ich jetzt erhalten!!! Bin nicht der beste in Jurist Angelegenheiten
0 Stimmen
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja
Kannst du nicht lesen?
Das Ermittlungsverfahren gegen sie ist gem. §170 Abs.2 StPO eingestellt worden.
Also kein Freispruch sondern nur nicht gereicht zur Anklage und kann, wenn neue Beweise auftauchen wieder eröffnet werden!
Und der Betroffene/das Opfer kann immer noch Beschwerde gegen die Einstellung einlegen...
https://strafverteidiger-berlin.info/strafverfahren-einstellung-170-stpo/
Stell mal nicht solche Fragen bei Fragestellern mit Leseschwäche.
🤣