Nachbar mastubiert manchmal im Gemeinschaftsgarten in unserer Wohnanlage?

Verboten 100%
Erlaubt 0%

5 Stimmen

2 Antworten

Verboten

Das Verhalten deines Nachbarn ist definitiv nicht erlaubt. In Deutschland gibt es Gesetze zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit, die solches Verhalten im öffentlichen Raum, wie einem Gemeinschaftsgarten, als Erregung öffentlichen Ärgernisses einstufen (§ 183a StGB). Das bedeutet, dass man solche Handlungen in der Öffentlichkeit, insbesondere wenn andere Leute das sehen könnten, nicht machen darf. Es kann sogar strafrechtliche Folgen haben.

Falls du dich dadurch belästigt fühlst (was absolut nachvollziehbar wäre), könntest du das bei der Hausverwaltung oder sogar der Polizei melden.

LG 👍

Verboten

Wenn sich jemand darüber echauffiert, ist es zumindest Erregung öffentlichen Ärgernisses, gem. § 183a StGB.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung