Ist es strafbar in der Öffentlichkeit porno zu schauen?

4 Antworten

Ja, dies wäre Verbreitung pornographischer Inhalte i. S. d. § 184 I Nr. 2 StGB. Zugänglichmachen bezeichnet auch das Vorführen. Sofern es einem Minderjährigen ohne technische Hilfsmittel und ohne die Begehung einer Straftat möglich wäre, den pornographischen Inhalt einzusehen, machst du dich strafbar (vgl. Fischer StGB § 184 Rn. 11).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Du hast dafür zu sorgen, dass niemand das mit bekommt. Falls doch: Belästigung als OWI.

Ich hoffe es mal. Die aller meisten würden sich davon sehr gestört fühlen und vermute, dass es zumindest deshalb verboten ist.

Wenn andere sich dadurch gestört fühlen, sicher!